Initiative Hafenstraße’96
Die Initiative Hafenstraße ’96 ist ein ehrenamtlicher Zusammenschluss von Aktivist*innen, die sich für eine lebendige, antirassistische Gedenkkultur engagieren. Unser Anliegen ist es, das Erinnern an die Opfer und Betroffenen des Brandes in der Lübecker Hafenstraße wachzuhalten und weiterzutragen.
Zehn Menschen verloren in der Ostseestadt Lübeck ihr Leben. In den frühen Morgenstunden des 18. Januar 1996 brannte die Asylbewerber*innen-Unterkunft in der Hafenstraße 52. Sieben Kinder und drei Erwachsene kamen dabei ums Leben, 38 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Brand in Lübeck gilt als unaufgeklärter Brandanschlag mit der bislang höchsten Opferzahl. Alles deutet darauf hin, dass die Täter Neonazis waren. Auch in Lübeck wurde – ebenso wie bei den NSU-Morden oder in Solingen – zunächst ein Opfer beschuldigt. Bis heute wurden keine Täter ermittelt; der zehnfache Mord bleibt unaufgeklärt.
Die Ereignisse um den 18. Januar 1996
Der Anruf von Françoise Makodila erreicht die Notrufzentrale um 03:41 Uhr. Ihre verzweifelten Schreie – ein Sprachgemisch aus Französisch, Lingala, einem afrikanischen Dialekt und Deutsch – werden von den Geräuschen des donnernden, prasselnden Feuers übertönt. „Hafenstraße! Nazis! Mein Gott!“ – so viel kann sie noch rufen, bevor sie im zweiten Stock des Hauses stirbt.
Auch ihre fünf Kinder ersticken im beißenden, giftigen Rauch. Der 17-jährige Rabia El Omari, Sohn libanesischer Geflüchteter, stirbt in seinem Zimmer im zweiten Stock. Das Erdgeschoss und das Treppenhaus stehen in Flammen, sodass mehrere Bewohner*innen über einen Sims auf das Dach des Hauses flüchten müssen. Dabei stürzen Monica Bunga und ihre siebenjährige Tochter Nsuzana in die Tiefe und kommen ums Leben.
Die übrigen Bewohner*innen im ersten Stock retten ihr Leben nur durch Sprünge aus den Fenstern – sie erleiden dabei schwerste Verletzungen. Nachdem der Brand weitgehend gelöscht ist, findet die Feuerwehr zwischen dem Vorbau und dem Eingangsbereich einen weiteren, bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Toten. Erst fünf Tage später stellt die Gerichtsmedizin fest, dass die Todesursache nicht das Feuer war.
Während die Bewohner*innen des Hauses um ihr Leben kämpften, standen bereits seit geraumer Zeit drei Männer aus Grevesmühlen „ganz cool“ neben ihrem Auto, einem beigefarbenen Wartburg, am Straßenrand und beobachteten das Feuer aus sicherer Distanz. Zuvor waren die Männer, laut Zeug*innenangaben, ein Autorennen durch Lübeck gefahren.
Eine vorbeifahrende Polizeistreife kontrollierte die Männer, wobei einer von ihnen einen falschen Namen angab. Am 17. Januar 1996 wurden die Männer in Grevesmühlen, einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern, festgenommen und nach Lübeck in Polizeigewahrsam zum Verhör gebracht. Die Tatverdächtigen wurden der ortsansässigen Skinhead-Szene zugeordnet.
Ein vierter Tatverdächtiger wird erst am späten Nachmittag ermittelt und gegen Abend festgenommen. Dieser Mann wird nicht erkennungsdienstlich behandelt, da seine Person der Polizei aus nicht genannten Zusammenhängen bekannt zu sein scheint.
Bis in die Nacht des 18. Januar 1996 nimmt die Lübecker Kriminalpolizei die Alibis der Tatverdächtigen auf, obwohl inzwischen festgestellt wurde, dass drei der Männer frische Haarversengungen haben – ein Hinweis auf Kontakt mit Feuer. Als Begründung für diese Brandspuren wurde unter anderem das Anzünden eines Hundes angegeben.
Ein Gerichtsmediziner nimmt gegen Mitternacht Haarproben der bis dahin Verdächtigen. Dieser Tatbestand wird vorerst nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Am 19. Januar – gegen Mittag – werden die Männer aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Am gleichen Tag, gegen 17 Uhr, wird der Bewohner des Hauses Safwan E. zusammen mit seinem Bruder verhaftet. Der aus dem Libanon stammende Mann wird aufgrund einer ominösen Zeugenaussage beschuldigt, das Asylbewerber*innenheim, in dem er seit Jahren mit seiner Familie lebt, angezündet zu haben. Später werden die Kontaktdaten dieses Zeugen bei einem der Männer aus Grevesmühlen gefunden.
Am 3. Februar 1996 erfährt die Polizei, dass einer der Tatverdächtigen aus Grevesmühlen ein Teilgeständnis gegenüber einem Zeugen abgelegt haben soll. Die Ermittlungen gegen die vier Männer aus Grevesmühlen werden im Mai 1996 erstmals eingestellt und im September 1996 erneut.
Im Dezember 1996 brüstet sich einer der anderen Tatverdächtigen, die Brandlegung in der Hafenstraße begangen zu haben. Es folgen jedoch keine weiteren Ermittlungen.
Safwan E. wird im Juni 1996 aus der U-Haft entlassen. Nach einem langen Prozess wird er am 30. Juni 1997 durch einen Freispruch entlastet, den die Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnder Beweise gefordert hatte. Insgesamt wurde er zweimal unschuldig angeklagt und inhaftiert.
1998 gesteht einer der Tatverdächtigen aus Grevesmühlen, der von Freunden „Klein-Adolf“ genannt wird, während er aufgrund eines anderen Delikts in Haft sitzt, die Brandlegung einem Justizvollzugsbeamten: „Er habe damals zusammen mit seinen drei Freunden das Feuer gelegt.“
Dieses Geständnis widerruft er später, offenbar auf Empfehlung der Polizei und Staatsanwaltschaft, um angeblich den Prozess für die Betroffenen ruhen zu lassen. Ein halbes Jahr später gesteht er die Tat erneut einem Journalisten.
Trotz der Geständnisse der Tatverdächtigen aus Grevesmühlen wurden die Ermittlungen nicht erneut aufgenommen. Ein rassistisches Tatmotiv wurde nicht verfolgt. So bleiben viele Ungereimtheiten zurück, die sich nicht nur mit der Frage der Schuld beschäftigen.
Ebenso ungeklärt ist die Todesursache von Sylvio Amoussou, der im Vorderbau des Hauses ums Leben kam. Sein Leichnam wies Verletzungen auf, die nicht durch das Feuer, sondern vor allem durch Fremdeinwirkung entstanden sein können – beispielsweise ein Schädelbruch.
Die Ereignisse und Ermittlungen rund um den Brandanschlag in der Hafenstraße können noch weiter ausgeführt werden (siehe Dokumentation). Fakt ist jedoch: Bis heute gibt es keine verurteilten Täter. Offiziell wird der Brand einem technischen Defekt zugeschrieben – trotz mehrfacher Geständnisse eines Neonazis.
Die Erinnerungskultur in Lübeck
Seit dem Brand 1996 hat sich in Lübeck ein Unterstützer*innen-Kreis etabliert, der sich zunächst für die Rechte der Hafenstraßen-Bewohner*innen und die Aufklärung der Tat einsetzte. Aus diesem Engagement entstand das Lübecker Flüchtlingsforum. In den vergangenen Jahren hat das Lübecker Flüchtlingsforum unter anderem das Gedenken für die Opfer und Betroffenen organisiert. Vor einigen Jahren gründete sich zudem aus einem Freund*innenkreis des Lübecker Flüchtlingsforums die Initiative Hafenstraße’96.
Wir, die Initiative Hafenstraße’96, sind ein Zusammenschluss von Menschen, die in und um Lübeck leben, und betrachten das Erinnern, Gedenken und Mahnen für die Menschen aus der Hafenstraße 52 als Teil unseres politischen Erbes. Die meisten von uns haben die Ereignisse damals als Kinder oder junge Erwachsene miterlebt.
Jedes Jahr organisieren wir gemeinsam mit dem Lübecker Flüchtlingsforum eine Gedenkwoche rund um den 18. Januar in Lübeck. Diese besteht aus Informations- und Diskussionsveranstaltungen, zum Beispiel mit Betroffenen anderer rassistischer Anschläge. Außerdem richten wir die Gedenkfeier am Ort des Geschehens in der Hafenstraße aus. Hier beteiligt sich die Stadt mit einem Grußwort und einem Gedenkkranz.
Die Woche endet mit einer jährlichen Demonstration, um gemeinsam an die Betroffenen und Opfer zu erinnern und auf die anhaltende Bedrohung durch rechte Gewalt hinzuweisen.
Staatliches Versagen
Der Brand gilt weiterhin als nicht aufgeklärt. Wir als Initiative betrachten ihn als einen unaufgeklärten rassistischen Brandanschlag, der sich in eine Reihe rassistischer und extrem rechter Gewaltdelikte in den 1990er Jahren in Lübeck einreiht. Nicht erst durch den NSU wurde deutlich, dass staatliche Ermittlungen immer wieder ein rassistisches oder extrem rechtes Tatmotiv außer Acht ließen.
Daher ist für uns als Initiative eine erneute Aufnahme der Ermittlungen unabdingbar, bei der ein rassistisches und menschenfeindliches Tatmotiv im Vordergrund steht. Es ist erschreckend, dass trotz der Teilgeständnisse von aktiven Neonazis und der Welle rassistischer Gewalt in den 1990er Jahren in der Bundesrepublik die Debatte um eine Schuldzuweisung an rechte Täter*innen mit großer Vorsicht geführt wurde und wird.
Der Brand in der Hafenstraße ereignete sich in einem Höhepunkt rechter Gewalt in Lübeck. So verübten 1994 rechte Jugendliche einen Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge. Es herrschte ein Klima rechter Gewalt in Lübeck und Deutschland, in dem es nicht nur darum ging, menschenfeindliche Weltbilder zu vertreten, sondern Menschen aufgrund ihrer Herkunft das Leben zu nehmen – ein Klima, das bis heute fortbesteht.
So stehen wir als Initiative vor der Herausforderung, die Erinnerung an den Brandanschlag aufrechtzuerhalten, obwohl die gesellschaftliche Empörung über das Ausmaß der Tat längst verklungen ist. Wir gehen davon aus, dass, wenn der Brand als rassistischer Brandanschlag (im juristischen Sinne) deklariert worden wäre, der Gedenkkultur für die Betroffenen und Opfer vermutlich auch seitens der Hansestadt Lübeck eine bedeutsamere Rolle zugeschrieben worden wäre.
Unsere Herausforderung — Betroffenenperspektive
Die Erinnerungsarbeit an den Brandanschlag ist untrennbar mit den Perspektiven der Überlebenden, Betroffenen und ihrer Angehörigen verbunden. Ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihr Schmerz bilden den zentralen Bezugspunkt unserer Arbeit.
In den vergangenen Jahren ist es gelungen, vertrauensvolle und dauerhafte Kontakte zu Überlebenden, Betroffenen und ihren Familien aufzubauen. Diese Begegnungen prägen unser Verständnis der Tat und ihrer bis heute andauernden Folgen. Wir bemühen uns, ihre Perspektiven bewusst in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen und unsere Arbeit an ihren Bedürfnissen und Wünschen auszurichten.
Wir wissen, dass die Betroffenen unsere Arbeit kennen und sehr schätzen, dass wir die Erinnerung an den Brand aufrechterhalten. Gleichzeitig respektieren wir, dass nicht alle Betroffenen öffentlich oder aktiv in Erscheinung treten können oder wollen. Der Schmerz über den Verlust, die traumatischen Erlebnisse sowie die belastenden Erfahrungen im Zuge der Ermittlungen und der falschen Beschuldigung des Bewohners Safwan E. wirken bis heute fort. Diese Grenzen anzuerkennen, ist für uns Teil einer verantwortungsvollen Erinnerungsarbeit.
Wir verstehen Erinnerungskultur als einen aktiven Akt der Solidarität mit den Betroffenen rechter Gewalt. Ihre Erfahrungen und ihr Leid dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Erinnerung bedeutet für uns, zuzuhören, Verantwortung zu übernehmen und Raum für die Stimmen derjenigen zu schaffen, die betroffen sind.
Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, nichts und niemanden zu vergessen – um eine Zukunft zu ermöglichen, in der Menschen ohne Angst leben und ein sicheres Zuhause haben.
In Erinnerung an die 48 Menschen aus dem Haus in der Hafenstraße 52. Keiner lebte in diesem Haus freiwillig.
Christine Makodila, 17 Jahre
Miya Makodila, 14 Jahre
Christelle Makodila Nsimba, 8 Jahre
Legrand Makodila Mbongo, 5 Jahre
Jean-Daniel Makodila Nkosi, 3 Jahre
Monica Maiamba Bunga, 27 Jahre
Nsuzana Bunga, 7 Jahre
Sylvio Bruno Comlan Amoussou, 27 Jahre
Rabia El Omari, 17 Jahre
Diese zehn Menschen flohen aus Zaire, Ghana, Togo, Tunesien, Syrien und dem Libanon, um in Deutschland Schutz zu finden – und wurden hier ermordet.