Lübecker Brandanschlag

Lübecker Brandanschlag Hafenstraße, 18. Januar 1996

In der Nacht des 18. Januar 1996 brannte das Asylbewerberheim in der Hafenstraße 52 in Lübeck. 10 Menschen starben, 38 wurden zum Teil schwer verletzt. Noch in der Tatnacht wurden vier Neonazis aus Grevesmühlen und Umgebung festgenommen, die zum Zeitpunkt des Brandes in der Nähe des Hauses in der Hafenstraße waren und von denen drei zudem frische Brandspuren aufwiesen.

Damit schien der Lübecker Brandanschlag einen Höhepunkt der seit der Wiedervereinigung grassierenden neonazistischen Gewalt in Deutschland zu sein. Vorher gab es bereits Pogrome in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen sowie bundesweite Brandanschläge, wie beispielsweise 1992 auf ein von türkischen Menschen bewohntes Haus in Mölln, bei dem drei Menschen ermordet wurden. In Lübeck hatte es darüber hinaus zuvor bereits zwei Brandanschläge auf die dortige Synagoge gegeben.

Oftmals war die politische Reaktion primär durch die Sorge um das Ansehen des wiedervereinigten Deutschlands im Ausland gekennzeichnet.

Bundespräsident Roman Herzog ließ nach dem Brandanschlag verlauten:

»Sollte es sich wieder um einen rechten Anschlag handeln, dann reißt mir allmählich der Geduldsfaden, dann gibt es wieder Lichterketten«;

der Präsident der Lübecker Industrie und Handelskammer (IHK) fürchtete:

»Lübeck wird nicht mehr mit Holstentor und Marzipan in Verbindung gebracht, sondern mit Brandanschlägen.«

Bei den nun folgenden Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft schien das Ermittlungsergebnis schon vorher dergestalt festzustehen, dass auf keinen Fall wieder rechtsradikale Deutsche die Verantwortlichen gewesen sein durften. Stattdessen wurde der Brand einem Bewohner des Heimes, dem libanesischen Asylbewerber Safwan Eid, angelastet.

Fieberhaft wurde Belastendes gegen ihn und Entlastendes für die Grevesmühlener Neonazis gesucht. Eid wurde offenar während der Untersuchungshaft rechtswidrig abgehört und die auf einer verzerrten Übersetzung im Sinne der Staatsanwaltschaft basierenden Abschriften der Gespräche mit seiner Familie als vermeintlicher „Beweis“ seiner Täterschaft herangezogen. Nur durch Hinzuziehung unabhängiger Gutachter gelang es Eids Verteidigung, diese „Belege“ vollständig zu entkräften. Beweismaterial, das nicht in die staatsanwaltschaftliche Strategie passte, wurde sogar vernichtet! Bezeichnenderweise wurde auch das wiederholte Geständnis eines der festgenommenen Neonazis nur insofern zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Falschaussage aufnahm, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung führten.

Nach einem Freispruch „aus Mangel an Beweisen“ durch das Lübecker Landgericht erfolgte in der Revision vor dem Landgericht Kiel der endgültige Freispruch Safwan Eids. Ermittlungen gegen die Grevesmühler Neonazis wurden dennoch nicht wieder aufgenommen. Der Versuch von Eids Anwältin, dies mittels eines Klageerzwingungsverfahrens durchzusetzen, wurde abgeschmettert. Damit hat die deutsche Justiz die Aufklärung eines 10-fachen Mordes blockiert, obwohl sämtliche Indizien dafür sprechen, dass es sich um den bislang größten rassistischen Brandanschlag in Deutschland gehandelt hat.

Nichts und niemand ist vergessen!