Lübeck, 17. September 2026
Anlässlich der Kranzniederlegung im Namen des Deutschen Bundestages durch Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow zum Gedenken an die Opfer des rassistischen Brandanschlags 1996 in Lübeck bleibt die Forderung nach einer umfassenden juristischen Aufklärung der Tat weiterhin aktuell. 30 Jahre nach dem Anschlag darf die Erinnerung nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Am 18. Januar 1996 starben beim Brandanschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete in der Lübecker Hafenstraße zehn Menschen, 39 weitere wurden verletzt. Bis heute ist die Tat strafrechtlich nicht aufgeklärt.
Die Kranzniederlegung durch Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow am 16.09.2026 ist ein wichtiges Zeichen des Erinnerns. Doch Gedenken allein reicht nicht. Wer der Opfer gedenkt, muss sich auch der Frage nach Aufklärung und Verantwortung stellen.
Jana Schneider von der Initiative Hafenstraße 96 fordert: „Es braucht endlich eine ernsthafte Neubewertung der bisherigen Ermittlungen. Der Staat darf sich nicht mit dem ehrenamtlich organisieren Gedenken an die Opfer zufriedengeben, während zeitgleich die strafrechtliche Verantwortung für die Tat ungeklärt bleibt. Wir fordern deshalb, die Möglichkeiten einer Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt zu prüfen“
Mit dem Brandanschlag von Lübeck endete das Leid nicht. Für Überlebende, Angehörige und weitere Betroffene wirken die Folgen der Tat bis heute fort. Dies zeigt sich eindrucksvoll in einem Brief, den die Überlebende Kate Davidson anlässlich der Kranzniederlegung formuliert hat:
„We survived the fire, but we did not walk away from it.
A part of us remains there.
Every day, we wake up with the consequences.
Every day, we are reminded of what happened.
Every day, our bodies remind us.
Every day, our minds remind us.
Every day, our families remind us.
This is a lifelong sentence for us, the survivors.“
Die fehlende juristische Aufarbeitung der Tat und die damit einhergehende Straflosigkeit für die Täter machen wütend. Madó Dreher, Berater*in bei ZEBRA, erklärt dazu: „Wir sehen in unserer Beratungsarbeit von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt immer wieder, dass eine fehlende oder unzureichende juristische Aufklärung eine Verarbeitung verhindert. Dass wir heute, 30 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag überhaupt über diese Missstände sprechen, ist der Erinnerungsarbeit der Initiative Hafenstraße 96 zu verdanken.
Der Brandanschlag von Lübeck darf nicht auf eine Gedenkveranstaltung und eine Kranzniederlegung reduziert werden. Die Opfer brauchen nicht nur Erinnerung, sondern ganz konkrete Anerkennung in Form von Strafverfolgung, Entschädigung und Unterstützungsleistungen. Eine demokratische Gesellschaft braucht die Gewissheit, dass rassistische Gewalt konsequent aufgeklärt und verfolgt wird.






