Der Ort der Brandentstehung ist zentral für die Frage der Täterschaft und die gesamte Ausrichtung der Ermittlungen. Diese Seite zeigt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft früh auf einen Brandausbruch im Inneren des Hauses festgelegt waren – und wie Zeug*innenaussagen und unabhängige Gutachten diese Festlegung bis heute in Frage stellen.
Überblick
Eine zentrale Frage im Zusammenhang mit der Täterschaft des Brandanschlags betrifft den Ort, an dem das Feuer am oder im Haus gelegt wurde. Staatsanwaltschaft und Polizei vertreten bis heute die Auffassung, der Brand sei ausschließlich im 1. OG gelegt worden, konkret im Flurbereich zwischen zwei Türen. Diese Einschätzung stützten sie auf Gutachten von Sachverständigen des Landeskriminalamtes (LKA) und des Bundeskriminalamtes (BKA).
Die Verteidigung von Safwan E., vertreten durch die Rechtsanwältinnen Gabriele Heinecke und Barbara Klawitter, beauftragte ihrerseits zwei unabhängige Sachverständige: den Frankfurter Professor Ernst Achilles sowie den britischen Brandsachverständigen Roger Ide.
Beide kamen zu dem Ergebnis, dass der Brand im hölzernen Eingangsvorbau des Hauses gelegt worden sei. Roger Ide schloss darüber hinaus eine zusätzliche Brandstiftung im 1. OG nicht grundsätzlich aus, jedoch an einer anderen Stelle, als sie von den Sachverständigen des LKA und BKA angenommen wurde.
Beobachtungen der Hausbewohner*innen
Marwan E. war vermutlich der erste unter den Hausbewohner*innen, der das Feuer sah. Er hörte zunächst ein Geräusch von der Gartenpforte, kurz darauf ein explosionsartiges Geräusch, und sah anschließend aus dem Fenster Flammen im beziehungsweise am Vorbau des Hauses. Jinan E. hörte Glas splittern und blickte ebenfalls aus dem Fenster; auch sie sah Flammen im Vorbau.
Salam, Saloa und zwei weitere Geschwister der Familie El O. schliefen im 1. OG und wurden durch die Alarmrufe ihrer Mutter geweckt. Zunächst seien sie in die Küche gelaufen, anschließend hätten sie sich durch das Fenster ihres Zimmers in Sicherheit gebracht.
Die Familie K. wurde durch Hilferufe aus dem darüberliegenden Stockwerk geweckt. Die Tochter habe die Tür einen Spalt geöffnet und dabei starke Hitze gespürt. Zudem seien Geräusche von knisterndem Holz zu hören gewesen. Die Familie rettete sich durch ein Fenster nach draußen. Vater Kibolo K. gab an, den Vorbau in hellen Flammen gesehen zu haben; die Flammen seien bis zum 1. OG hinaufgeschlagen. Auch seine Frau sagte aus, sie habe im Bereich des Vorbaus sehr starkes Feuer gesehen, als sie auf dem Weg zur Telefonzelle war, von der aus sie die Feuerwehr alarmieren wollte. Kurz darauf hatte Kibolo K. noch vom Hof aus Rufkontakt zu den Kindern der Familie M., die später alle Opfer des Feuers wurden. Zu diesem Zeitpunkt hätten aus den Fenstern zur Hofseite noch keine Flammen geschlagen.
Marie A. wohnte im 1. OG in der Nähe des von der Staatsanwaltschaft behaupteten Brandausbruchsortes. Als sie auf den Hausflur trat, nahm sie dort keine Flammen wahr, wohl aber Rauch und einen Feuerschein aus dem Bereich des Treppenhauses. Gustave S., der ebenfalls im 1. OG wohnte, sah im Flur keine Flammen, sondern nur Rauch. Er ging den dunklen Flur entlang, verirrte sich dabei in die Dusche und gelangte schließlich in das Zimmer von Kate D. Nachdem er bei der Rettung der Kinder von Kate D. geholfen hatte, rettete er sich durch einen Sprung aus dem Fenster über das Dach des Vorbaus nach draußen. Dieser Teil des Vorbaus lag am anderen Ende der von der Verteidigung angenommenen Brandausbruchsstelle.
Ähnlich schilderte William M. seine Wahrnehmungen: Auf dem Flur des 1. OG habe er lediglich Rauch, aber keine Flammen gesehen. Er flüchtete durch das Fenster seines Zimmers nach draußen und sah von dort den brennenden Vorbau, wobei sich die Flammen nach oben ausbreiteten. Entsprechende Beobachtungen machten auch Kate D. und Sylvère A. in ihren Aussagen.
Der 13-jährige Ray S. sagte aus, er sei von Sylvio Amoussou geweckt worden. Beide hätten sich auf den Flur des 1. OG begeben, wo Ray keinen Flammen, jedoch Rauch wahrgenommen habe. Sylvio sei weiter in Richtung Treppenhaus gegangen, während Ray nach drei bis vier Stufen umkehrte, um seine Mutter zu suchen. Dabei habe er ein kleines Feuer im Vorbau gesehen. Nachdem er seine Mutter gefunden hatte und sich im Bad verirrte, sei der Rauch sehr stark gewesen, sodass er sich schließlich durch einen Sprung aus dem Fenster rettete. Der Notruf, den Frau Makodila kurz vor ihrem Tod an die Feuerwehr absetzte, wird als weiteres Indiz gewertet: Ihr Zimmer lag in Richtung Konstinstraße, also in dem Bereich, in dem sich auch der Vorbau befand.
Zusammenfassung
Alle Hausbewohner*innen, die sich in der Brandnacht auf dem Flur des 1. OG aufhielten, berichteten übereinstimmend, dort keine Flammen gesehen zu haben, jedoch eine starke Verrauchung des Flures. Mehrere Hausbewohner*innen nahmen bereits in einer sehr frühen Phase des Brandes den Vorbau in Flammen wahr. Zwei Hausbewohner*innen berichteten zudem von einem explosionsartigen Geräusch.
Beobachtungen von Feuerwehrleuten und anderen Zeug*innen
Ein Beamter des Bundesgrenzschutzes (BGS), B., sah den Vorbau nicht brennen, obwohl ihm dies nach eigener Einschätzung eigentlich hätte auffallen müssen. Er nahm jedoch Feuerschein im 1. OG wahr, später auch aus den zerborstenen Fenstern des 1. OG. Ein Angestellter der Firma Brüggen sah den Vorbau ebenfalls nicht brennen, hielt sich jedoch auf der gegenüberliegenden Seite des Hauses auf. Zwei Passantinnen kamen zum Brandhaus, als es bereits im 1. und 2. OG brannte und im EG stark qualmte; es blieb unklar, ob sie Sicht auf den Vorbau hatten.
Eine Nachbarin berichtete von Flammen im 2. OG sowie im Vorbau und hielt dies für zwei voneinander unabhängige Brandherde. Ein Rangierer sah den Vorbau brennen und nahm Feuer im 1. OG wahr; sein Kollege betonte die schnelle Ausbreitung des Feuers und sah Flammen sowohl im Vorbau als auch in den oberen Stockwerken. Ein Zivildienstleistender, der noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte vor Ort war, beschrieb den Vorbau als „Flammenwall“; die Flammen hätten an der Hauswand bis zum Dach hinaufgezüngelt. Eine Sozialpädagogin sah den Vorbau brennen sowie Flammen hinter den Fenstern in Richtung Konstinstraße. Mehrere Zeug*innen sahen hingegen ausschließlich Feuer in den oberen Stockwerken; sie befanden sich jeweils an Positionen, von denen aus der Vorbau nicht einsehbar war.
Der Feuerwehrmann Horst K., Angehöriger des zuerst eintreffenden Löschzugs, sagte aus, bei seinem Eintreffen habe die linke Seite des Vorbaus gebrannt. Die Feuerwehrleute Bruno B., Wilfried K., Holger B. und Markus Z. aus dem etwas später eintreffenden Löschzug der Hauptwache gaben an, bei ihrem Eintreffen starken Qualm am Vorbau bemerkt zu haben; Flammen hätten sie dort erst etwa eine Viertelstunde später gesehen. Feuerwehrmann Roland L. befand sich im zuerst eintreffenden Einsatzfahrzeug. Er schilderte, er habe aus südlicher, stadteinwärts gerichteter Perspektive vor allem Flammen im 1. OG gesehen. Sein Kollege Stefan L. sah Flammen im 1. OG in Richtung Hafenstraße, im 1. OG in Richtung Konstinstraße sowie Qualm – vermutlich auch Flammen – am Vorbau. Feuerwehrmann Bernd L. nahm keine Flammen, jedoch eine starke, weiße Verqualmung am Vorbau wahr. Der Qualm sei mit Druck zwischen den Dachsparren des Vorbaus hervorgequollen. Nach seiner Erfahrung trete ein solches Rauchbild dort auf, wo sich unmittelbar darunter eine sehr heiße Brandquelle befinde.
Der Einsatzleiter der Feuerwehr gab an, bei seinem Eintreffen den Vorbau leicht brennend gesehen zu haben. Zwei Feuerwehrleute wollen zu diesem Zeitpunkt noch eine Haustür gesehen haben; alle übrigen Rettungskräfte verneinten dies. Reiner S. war der einzige Feuerwehrmann, der beim Löscheinsatz in das Gebäude eindrang. Gemeinsam mit einem Kollegen habe er zunächst die Flammen im Eingangsbereich niederkämpfen müssen, bevor er weiter vordringen konnte. Eine Tür habe er dabei nicht bemerkt. Im Vorbau habe er überall Flammen gesehen, die jedoch nicht sehr hoch gewesen seien. Es habe den Eindruck gemacht, als habe es dort bereits länger gebrannt und als seien die Flammen schon wieder zurückgegangen. Dafür spreche auch seine Beobachtung, dass die Seitenwände sehr heiß gewesen seien und sogar die Steintreppe gebrannt habe. Dies wurde später von einem Gutachter für möglich gehalten, da das Material brennbare Bindemittel enthalten habe. Reiner S. stieg die Steintreppe in das 1. OG hinauf; dabei habe die hölzerne Treppe über ihm, die ins 2. OG führte, gebrannt, sei jedoch noch nicht eingestürzt. Nach Darstellung des LKA hätten herabfallende Teile dieser Treppe den Vorbau in Brand gesetzt. Auf dem Treppenabsatz im 1. OG musste Reiner S. umkehren, da dort Deckenteile herabstürzten.
Der Beamte des Kriminaldauerdienstes M., der um 3.47 Uhr am Haus eintraf, sagte vor Gericht aus, er habe im Vorbau Qualm hinter den Fenstern gesehen und darin auch Funken wahrgenommen. Der BGS-Beamte S. habe ihm von einem Knall berichtet, den er für das Bersten einer Fensterscheibe gehalten habe, jedoch nicht von Funken. In seinem Einsatzprotokoll vermerkte M. hingegen, S. habe Funkenflug am Vorbau gesehen und unmittelbar danach einen Knall gehört; anschließend seien Flammen aus den Fenstern des 1. OG geschlagen. Der BGS-Beamte S. selbst sagte vor Gericht aus, er habe weder Rauch noch Flammen am Vorbau bemerkt.
Mike P., der noch vor der Feuerwehr am Brandhaus eintraf, sah Flammenschein hinter den zu diesem Zeitpunkt noch intakten Fenstern des 1. OG sowie den brennenden Vorbau. Dieser habe „am hellsten gebrannt“, die Flammen seien außen an der Hauswand nach oben geschlagen. Feuerwehrmann Wolf S. sagte dagegen aus, bei seinem Eintreffen habe das gesamte Gebäude in voller Ausdehnung gebrannt; etwa zwei Minuten später habe der Vorbau jedoch nicht mehr so stark gebrannt. Die Balken seien zu diesem Zeitpunkt bereits verkohlt gewesen und hätten teilweise noch geglimmt.
Zusammenfassung
Noch bevor die Feuerwehr eintraf, sahen mehrere Zeuginnen den Vorbau in Flammen sowie Flammen zunächst hinter den intakten, später auch aus den geborstenen Fenstern des 1. OG, sowohl in Richtung Konstinstraße als auch in Richtung Hafenstraße. Zu einem – aller Wahrscheinlichkeit nach späteren – Zeitpunkt wurde der Vorbau überwiegend als stark qualmend beschrieben. Danach muss es zu einem erneuten Aufflammen gekommen sein. Ein Zeuge berichtete von einem Knall, den ein anderer wahrgenommen haben soll. Zeitlich ist es unwahrscheinlich, dass es sich dabei um jenes explosionsartige Geräusch handelt, von dem zwei Hausbewohnerinnen berichteten.
Das Brandgutachten von LKA/BKA – Tatort allein im 1. OG
Zu den Personen
Dr. Holger Herdejürgen, Chemiker, arbeitete beim LKA in der Abteilung für Brand- und Explosionsursachenforschung.
Dipl.-Ing. Kohnke untersuchte für das LKA eine mögliche technische Ursache des Feuers.
Der Diplomchemiker Peter van Bebber war Brandursachenforscher beim BKA.
Die Diplomchemikerin Dr. Silke Löffler berechnete für das BKA den Brandverlauf mithilfe der Software „Kobra 3-D“.
Kernaussage
Eine technische Ursache des Brandes wurde ausgeschlossen, da sich im Bereich der stärksten Brandwirkung keine technischen Geräte befanden, die als Auslöser in Frage gekommen wären. Die Sachverständigen von LKA und BKA verorteten den Brandherd im hinteren Bereich des Flures im 1. OG, zwischen der zweiten und dritten Tür (von der Konstinstraße aus gesehen). Diese Einschätzung stützte sich auf Einbrennungen im Fußboden sowie auf einen dazu korrespondierenden Durchbrand der darüberliegenden Deckenkonstruktion. Aufgrund des Spurenbildes schlossen die Sachverständigen aus, dass es sich hierbei um Folgeschäden eines an anderer Stelle entstandenen Brandes (Treppenhaus oder 2. OG) gehandelt habe.
Da der Fußboden an dieser Stelle nicht selbstständig hätte brennen können, wurde auf den Einsatz von Brandbeschleunigern geschlossen. Der Vorbau sei nach dieser Theorie durch brennende Treppenteile, die herabgestürzt seien, in Brand geraten.
Hinsichtlich der Annahme, dass heiße Brandgase aus dem Vorbau das 1. OG in Brand gesetzt haben könnten, widersprachen sich die polizeilichen Sachverständigen:
Dr. Löffler führte einen sogenannten „Polstereffekt“ einer kalten Luftschicht an, der eine Brandübertragung verhindert habe.
Dr. Herdejürgen argumentierte, das Brandspurenbild weise keine ausreichende Wärmefreisetzungsrate auf.
Peter van Bebber räumte hingegen ein, dass die Spuren in einer Wohnung grundsätzlich für eine Brandausbreitung durch heiße Rauchgase sprächen, dann jedoch vergleichbare Spuren auch in der benachbarten Wohnung hätten vorhanden sein müssen.
Die Durchbrennungen im Fußboden des Vorbaus erklärte Dr. Herdejürgen mit dem Abbrand der Kunststoff-Eingangstür. Dieser Einschätzung widersprach Peter van Bebber, da ein noch vorhandener Türpfosten seiner Ansicht nach gegen diese Theorie spreche.
Brandverlauf
Verlässliche Angaben zum konkreten Brandverlauf konnten die Sachverständigen nicht machen. Dr. Herdejürgen hielt sowohl die Möglichkeit offen, dass es nach der Brandlegung durch zusätzliche Sauerstoffzufuhr (etwa durch geöffnete Türen und/oder Fenster) zu einer Fortführung eines offenen Flächenbrandes gekommen sei, als auch eine Phase eines Glimm- bzw. Schwelbrandes infolge des Sauerstoffmangels. Letzterer hätte sich demnach erst nach dem Öffnen von Türen oder Fenstern wieder zu einem offenen Brand entwickeln können.
Weitere Feststellungen
Der größte Zerstörungsgrad an Fenstern wurde im 1. OG auf der Eingangsseite festgestellt. Insgesamt waren die Brandschäden auf der rechten Seite des Hauses deutlich stärker ausgeprägt als auf der linken, mit Ausnahme jener Bereiche, in denen sich das Feuer über das Treppenhaus ausgebreitet hatte.
An keinem Ort konnten mit einem Photoionisationsdetektor Spuren von Brandbeschleunigern nachgewiesen werden. Dies schließe jedoch den Einsatz solcher Stoffe nicht aus.
Im Rahmen der gerichtlichen Erörterung des Gutachtens räumte Dr. Herdejürgen ein, dass die Deckenkonstruktion oberhalb des von ihm angenommenen Brandherdes erst zu einem späteren Zeitpunkt eingestürzt sei, möglicherweise infolge der Löscharbeiten. Folglich könne es an dieser Stelle nicht zu einer Weiterleitung des Feuers in die oberen Geschosse gekommen sein.
Zudem wurde im Gutachten von Dr. Herdejürgen einerseits festgestellt, dass die Kunststeintreppe nicht brennbar sei und daher keine Brandübertragung in das 1. OG habe erfolgen können. Andererseits musste der Sachverständige Kohnke einräumen, dass die im Kunststein enthaltenen Bindemittel durchaus brennbar seien.
Das Brandgutachten von Prof. Achilles – Tatort im Eingangsvorbau des EG
Zu den Personen
Prof. Ernst Achilles leitete von 1966 bis 1989 als Oberbranddirektor die Frankfurter Berufsfeuerwehr. Ab 1972 war er in der Lehre für vorbeugenden Brandschutz an mehreren Hochschulen tätig. Er gehörte verschiedenen Fachkommissionen an, unter anderem der Prüfungskommission für Brandsachverständige, und trat in mehr als 100 Verfahren als Sachverständiger für Brandursachenforschung und Brandschutz vor Gericht auf. Unter anderem war er Gutachter im Prozess um die Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen 1996, bei der 17 Menschen ums Leben kamen. Prof. Achilles verstarb im Februar 1999.
Dr. Rainer Könnecke ist Entwickler der Software „Kobra 3-D“, mit der das Strömungsverhalten heißer Brandgase analysiert wird.
Sowohl Prof. Achilles als auch das BKA nutzten diese Software für ihre jeweiligen Analysen. Dr. Könnecke sagte im Rahmen des Achilles-Gutachtens vor Gericht aus.
Diskussion um Befangenheit
Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklagevertreter*innen der Familie El O. stellten im ersten Verfahren einen Befangenheitsantrag gegen Prof. Achilles, da dieser sich bereits vor Prozessbeginn öffentlich zum Brandgeschehen geäußert hatte. Zudem wurde seine fachliche Qualifikation von der Staatsanwaltschaft in Zweifel gezogen. Das Gericht wies den Befangenheitsantrag zurück.
Basis des Gutachtens
Prof. Achilles führte einige Wochen nach dem Brand eigene Untersuchungen am Haus in der Hafenstraße durch. Darüber hinaus zog er die Ermittlungen der Kriminalpolizei, Zeug*innenaussagen, Einsatzberichte der Feuerwehr sowie Berechnungen mit der Software „Kobra 3-D“ heran. Methodisch folgte er dem Eliminationsverfahren, bei dem aus mehreren möglichen Szenarien das wahrscheinlichste herausgearbeitet wird.
Kernaussage
Prof. Achilles hielt einen Bereich des Fußbodens im Eingangsvorbau des EG, unmittelbar unterhalb des Briefkastens, für den wahrscheinlichsten Brandherd. Dort stellte er drei Durchbrennungen des Fußbodens fest. Einschränkend wies er darauf hin, dass solche Durchbrennungen – sowohl im Vorbau als auch die nicht asservierten Einbrennungen an der von der Staatsanwaltschaft behaupteten Stelle im 1. OG – auch durch herabfallende, brennende Gegenstände verursacht worden sein könnten.
Die Außenwand des Vorbaus in Richtung Treppe analysierte Prof. Achilles als den am stärksten brandgeschädigten Bereich. Zudem verwies er auf die Einsatztaktik der Feuerwehr: Erfahrungsgemäß werde der erste Löschschlauch an der Stelle mit der stärksten Brandentwicklung eingesetzt. Im vorliegenden Fall sei um 3.48 Uhr ein C-Rohr am Vorbau vorgenommen worden.
Brandverlauf
Das Achilles-Gutachten geht von folgendem Brandverlauf aus: Nach der Brandlegung im Inneren des Vorbaus breitete sich das Feuer zunächst auf den vorderen Bereich des Vorbaus aus. Durch die Öffnung zum Keller habe ausreichend Sauerstoff zur Verfügung gestanden, um eine entsprechende Brandentwicklung zu ermöglichen. Der hintere Teil des Vorbaus sei geringer brandbelastet gewesen, da eine Stahltür die Ausbreitung des Feuers behindert habe (eine sogenannte T-30-Tür, die einem Brand mindestens 30 Minuten standhält).
Heiße Brandgase zogen unter der Decke des Vorbaus in das Treppenhaus und von dort weiter in das 1. und 2. OG. Im Treppenhaus habe sich ein Kamineffekt eingestellt, der die Flammen kanalisierte und fokussierte. Dr. Könnecke erklärte die vergleichsweise geringe Brandbelastung der Dachabdeckung des Vorbaus damit, dass die Brandgase überwiegend in das Treppenhaus und nicht auf das Dach des Vorbaus strömten.
Im 2. OG entzündete sich mehr brennbares Material als im 1. OG, weshalb das Dach rasch durchbrannte. Dadurch konnten die Brandgase nach außen entweichen, was im Flur des 2. OG zu einer Entlastung führte. Entsprechend war der Flur des 2. OG im Vergleich zum Flur des 1. OG weniger stark zerstört.
Anhand eines etwa vier Zentimeter starken Abbrandes der Holzpfeiler des Vorbaus schloss Prof. Achilles, dass der Vorbau beziehungsweise die Pfeiler mindestens 20 Minuten lang dem Feuer ausgesetzt gewesen sein mussten. Nach Zeug*innenaussagen soll der Vorbau gegen 3.30 Uhr bereits in voller Ausdehnung gebrannt haben. Etwa zehn Minuten seien erforderlich gewesen, damit sich das Feuer vom Ort der Brandlegung auf den gesamten Vorbau ausdehnen konnte. Dr. Könnecke bestätigte mittels Computersimulation, dass dieser Brandverlauf physikalisch möglich gewesen sei.
Argumente gegen die Version der Anklage
Einen Brandausbruch im 1. OG schloss Prof. Achilles anhand des Spurenbildes aus. Er verwies unter anderem auf eine nahezu unversehrte Rolle Toilettenpapier, die oberhalb des von der Staatsanwaltschaft behaupteten Durchbrandes zum 2. OG gefunden wurde, sowie auf Einrichtungsreste, deren Zustand auf eine geringere Feuereinwirkung hindeutete. Brandbeschleuniger hätten zudem nicht über den Flur in Richtung Treppe fließen können, da Prof. Achilles dort eine Steigung von 13 Zentimetern gemessen habe.
Auch die These, herabstürzende, brennende Treppenteile hätten den Vorbau in Brand gesetzt, wies er zurück. Der Vorbau habe bereits gebrannt, als der Löschangriff über die Treppe begann. Der eingesetzte Feuerwehrmann habe die Treppe nach oben als intakt beschrieben und zudem angegeben, im unteren Bereich keine Hindernisse überwinden zu müssen. Eine Brandausbreitung von oben nach unten hätte darüber hinaus einen Sog erfordert, der nicht existierte.
Dr. Könnecke widersprach der Auffassung des BKA, eine Kaltluftschicht habe als „Polstereffekt“ das Vordringen heißer Brandgase aus dem Vorbau in das 1. OG verhindert. Er wies darauf hin, dass das BKA mit der von ihm entwickelten Software lediglich die ersten zehn Minuten des Brandverlaufs berechnet habe. Eine weitergehende Simulation führe jedoch zu einem deutlich anderen Ergebnis. Zudem betonte Dr. Könnecke, dass es bei einer brennenden Benzinlache in einem nur 80 Zentimeter breiten Flur physikalisch unmöglich sei, dass Menschen diesen Bereich unverletzt hätten passieren können.
Schließlich äußerte Prof. Achilles scharfe Kritik an den Ermittlungen der Polizei. Bei seinen Untersuchungen in der Brandruine habe er zahlreiche Gegenstände gefunden, die von den Ermittlungsbehörden hätten sichergestellt werden müssen. Darüber hinaus bemängelte er sachlich fehlerhafte Darstellungen des Gebäudes in den Ermittlungsunterlagen: So sei etwa der Vorbau in Zeichnungen nicht eingezeichnet worden, Wandstärken seien nicht gemessen und Durchbrennungen nicht dokumentiert worden. Anders als die polizeilichen Sachverständigen stellte Prof. Achilles zudem fest, dass ein Fenster des Vorbaus bereits durch leichten Druck von außen zu öffnen gewesen sei; ein Anheben um vier Millimeter sei hierfür nicht erforderlich gewesen.
Das Gutachten von Roger Ide – Tatorte Vorbau und ggf. 1. OG
Zur Person
Roger Ide aus Birmingham ist forensischer Wissenschaftler, Spezialist für Brandursachenforschung und Autor mehrerer Fachbücher zu diesem Themengebiet, die als Standardwerke gelten. Er wird regelmäßig von britischen Ermittlungsbehörden als Sachverständiger herangezogen.
Kernaussage
Roger Ide hält einen einzelnen Brandherd im Vorbau für möglich, und zwar im Bereich der Tür beziehungsweise des Briefkastens. Von diesem Ort aus habe sich das Feuer in die oberen Geschosse ausbreiten können. Einen alleinigen Brandherd im 1. OG schließt Ide hingegen aus, da sich das Feuer nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit nach unten hätte ausbreiten können, wie es das Spurenbild zwingend nahelege.
Auch die Annahme, herabstürzende Treppenteile hätten den Vorbau in Brand gesetzt, weist Ide zurück. Sowohl die Rußanhaftungen an den Wänden des Treppenhauses als auch die unverrußten Passkanten der Stufen belegten, dass die Treppe noch nicht eingebrochen war, als es im Vorbau bereits von unten brannte.
Als wahrscheinlichstes Szenario sieht Roger Ide jedoch zwei Brandherde: Zum einen die genannte Stelle im Vorbau im Bereich der Eingangstür, zum anderen einen Brandherd im 1. OG – allerdings nicht an der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Position. Stattdessen zieht Ide den Flurbereich direkt oberhalb des Vorbaus, hinter einem Fenster, als möglichen zweiten Brandherd in Betracht.
Die Beschädigungen an jener Stelle im 1. OG, die von der Staatsanwaltschaft als Brandherd angesehen wird, lassen sich nach Auffassung von Ide plausibel durch brennend abtropfendes Styropor erklären. Dieses Material sei laut einem Mitarbeiter der Diakonie in dem entsprechenden Deckenbereich verbaut gewesen. Die insgesamt starken Brandzehrungen in diesem Bereich seien zudem darauf zurückzuführen, dass er erst sehr spät von der Feuerwehr erreicht und gelöscht werden konnte und somit über einen längeren Zeitraum dem Feuer ausgesetzt war.
Die vergleichsweise geringeren Beschädigungen in der linken Haushälfte erklärt Ide durch unterschiedliche bauliche Gegebenheiten. In diesem Bereich sei das Styropor entfernt und stattdessen ein feuerfester PVC-Boden verlegt worden.
Brandstiftung von außen war möglich
Die Staatsanwaltschaft vertrat durchgängig die Auffassung, ein Brandanschlag von außen sei auszuschließen, da kein Eindringen in das Haus erfolgt sei. Die Haustür sei verschlossen gewesen und andere Möglichkeiten habe es nicht gegeben.
Dem widersprachen jedoch insbesondere die Aussagen der Hausbewohner*innen. Die überwiegende Mehrheit von ihnen bestätigte, dass ein Fenster des Vorbaus bereits vor dem Brand beschädigt gewesen sei und sich durch leichten Druck von außen habe öffnen lassen. Kibolo K. sagte zudem aus, dass die Haupteingangstür nachts häufig unverschlossen gewesen sei. Auch der Sachverständige Prof. Achilles stellte bei seiner Untersuchung des Hauses einen entsprechenden Defekt des Fensters im Vorbau fest.
Hinzu kommt, dass nach Aussage eines Hausbewohners auch der im Vorbau eingebaute Briefkasten defekt gewesen sei und eine Brandlegung durch den Briefkastenschlitz möglich gewesen wäre. Der Briefkasten habe außen über eine Metallklappe verfügt, innen jedoch über einen Holzkasten mit Tür. Diese Tür sei bereits vor dem Brand beschädigt und offen gewesen. In unmittelbarer Nähe des Briefkastens waren der Eingangsbereich sowie die Eingangstür vollständig ausgebrannt; hinter der Türschwelle fanden sich zudem tiefe Durchbrennungen im Fußboden.
Die Rechtsanwältinnen von Safwan E. verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass René B. selbst angegeben habe, über die notwendigen Materialien zum Ein- oder Umfüllen von Benzin oder ähnlichen Flüssigkeiten verfügt zu haben. Demnach befanden sich in seinem Wartburg zwei Kanister mit jeweils fünf Litern sowie ein 20-Liter-Kanister. Frühere Umfüllvorgänge mithilfe eines Schlauchs habe er eingeräumt. Auch Heiko P. sagte aus, dass René B. „normalerweise regelmäßig“ mindestens einen Kanister samt Schlauch im Fahrzeug mitgeführt habe.
Eine weitere Möglichkeit für eine Brandlegung von außen ergibt sich aus einem möglichen Einbruch. Die Kriminaltechnik stellte Aufbruchsspuren an einem Fenster zum Büro fest. Das Fenster sei eingeschlagen gewesen und habe zusätzlich Hebelspuren aufgewiesen, die auf den Einsatz eines Werkzeugs hindeuteten. Ein Kriminaltechniker sagte im Prozess aus, er sei davon ausgegangen, dass die Feuerwehr im Zuge der Löscharbeiten versucht habe, dieses Fenster zu öffnen. Allerdings konnte sich keiner der befragten Feuerwehrleute an ein entsprechendes Vorgehen erinnern.