Im Zentrum dieser Seite steht der Tatverdacht gegen vier Rechtsextremisten aus Grevesmühlen. Die Darstellung macht deutlich, wie umfangreich und belastend die Hinweise auf ihre Beteiligung waren – und wie die Ermittlungsbehörden dennoch systematisch davon absahen, diesem Tatverdacht nachzugehen, bis er schließlich fallengelassen wurde.
Überblick
Die sogenannten „vier Grevesmühlener“ (René B., Heiko P., Maik W. und Dirk T.) wurden am Tag nach der Brandnacht festgenommen und verhört. Für die Ermittlungsbehörden galten sie bis zum 19. Januar als tatverdächtig.
Alle vier hielten sich in der Brandnacht in Lübeck auf. Nach ihren ersten eigenen Angaben seien sie jedoch lediglich mit dem Ziel angereist, einen PKW zu stehlen – was sie auch taten. Drei von ihnen (René B., Heiko P. und Maik W.) wurden gegen 3.55 Uhr in unmittelbarer Nähe des Brandhauses von der Polizei kontrolliert.
Am 19. Januar wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt, da sie laut Staatsanwaltschaft über ein Alibi für die Tatzeit verfügten.
Offiziell wurden die Ermittlungen gegen die vier erstmals am 8. Mai 1996 eingestellt. Aufgrund später neu aufgetauchter Indizien kam es jedoch zu mehreren Nachermittlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Bis heute vertreten die Ermittlungsbehörden die Auffassung, dass die vier die Tat nicht begangen haben könnten, da sie sich a) zum Zeitpunkt des Brandausbruchs nicht in unmittelbarer Tatortnähe aufgehalten hätten und b) ein Brandanschlag von außen auf das Haus ausgeschlossen sei.
Beide Behauptungen wurden von der Verteidigung Safwan E.s, von recherchierenden antifaschistischen Gruppen sowie von Journalist:innen vehement bestritten.
Der Tatverdacht gegen die vier gründet sich auf mehrere Aspekte:
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Drei von ihnen wiesen frische Sengspuren an Kopfhaar bzw. Augenbrauen auf.
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Ihre eigenen Aussagen lassen auf Täterwissen schließen.
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Es liegt eine Zeugenaussage vor, nach der Maik W. die Tat gegenüber dem Zeugen angekündigt haben soll.
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Heiko P. legte einmal, Maik W. mehrfach Geständnisse ab.
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Ihre widersprüchlichen Angaben zu ihrem Weg durch Lübeck erscheinen verdächtig und lassen sich auch nicht durch den anfänglichen Versuch der Vertuschung des Autodiebstahls erklären.
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Die von ihnen vorgebrachten Erklärungen für die Ursache der Sengspuren sind unglaubwürdig bzw. nachweislich falsch.
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Ihr rechtsextremer Hintergrund stellt ein Tatmotiv dar.
Persönliche Hintergründe und mögliche Motivlagen
René B. wurde 1969 in Grevesmühlen geboren und lebte dort auch im Jahr 1996. Er besuchte eine Sonderschule. 1996 besaß er einen beigefarbenen Wartburg mit einer auffälligen weiß-gelben Beschriftung auf der Heckscheibe („Dr. med. Bummi Bärmeister“).
Er arbeitete unter anderem als Maurergehilfe und Entroster. Gegen ihn lagen mehrere Vorstrafen wegen Diebstahlsdelikten und Körperverletzung vor. Zudem besaß er CDs der Band „Böhse Onkelz“.
Zu seiner politischen Einstellung gab er an, er sei „weder links noch rechts“. Er habe nur einmal – noch zu DDR-Zeiten – gewählt und sei „neutral gegenüber Juden, [N-Wort], Ausländern oder auch Wessis“.
1996 trat er mit einem skinheadähnlichen Erscheinungsbild auf.
Heiko P. wurde 1973 in Grevesmühlen geboren und lebte 1996 in Zarnewenz (Mecklenburg-Vorpommern) bei seinen Eltern. 1993 wohnte er zeitweise in Lübeck.
Er arbeitete als Schlosser und Gabelstaplerfahrer. Wegen gemeinsam mit René B. begangener Diebstähle wurde er verurteilt.
Brandanschläge auf Asylbewerberheime kritisierte er mit der Aussage, dadurch werde „deutsches Gut“ zerstört.
1996 trat er mit einem skinheadähnlichen Erscheinungsbild auf.
Dirk T. wurde 1973 in Grevesmühlen geboren und lebte dort auch im Jahr 1996. Er verfügte über einen Hauptschulabschluss und absolvierte mehrere – teilweise abgebrochene – Ausbildungen, unter anderem zum Tischler und Maurer. Darüber hinaus arbeitete er als Schlosserhelfer, im Stahlbau sowie im Garten- und Landschaftsbau.
Gemeinsam mit Maik W. beging er Laubenaufbrüche und Diebstähle.
Nach eigener Aussage sei er „von der Grenzöffnung bis 1993 rechts“ gewesen und mit „seiner Gruppe in Rostock dabei“ gewesen. Gemeint sind die rassistischen Pogrome in Rostock-Lichtenhagen im August 1992.
1996 trug er längere Haare, teilweise zu einem Zopf gebunden. Sein Erscheinungsbild entsprach nicht dem damals als eindeutig oder typisch für rechtsextreme Einstellungen geltenden äußeren Auftreten.
Maik W. wurde 1978 in Güstrow geboren. Zwar war er 1996 in Laage-Kronskamp gemeldet, hielt sich jedoch tatsächlich überwiegend in Grevesmühlen auf, wo er bei Kerstin B., der Freundin von Dirk T., lebte.
Er trug den Spitznamen „Klein Adolf“ und brach eine Maurerlehre ab. Gegen ihn lagen zahlreiche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen vor, unter anderem wegen Friedhofsschändung (Hakenkreuze und satanische Symbole), Raubes und Diebstahls. Zudem war er in mehreren Heimen untergebracht.
Bereits 1994 war er in rechtsextremen Kreisen aktiv. Damalige Heimbetreuer*innen und Mitbewohnende sagten aus, dass W. gut darin gewesen sei, Kontakte zu knüpfen.
1995 versuchte er, Mitglied der NPD zu werden. Seit dieser Zeit hielt er sich auch mehrfach in Lübeck auf.
1996 besaß er eine Jacke mit der Aufschrift „Deutschland – Sieg Heil“. In seinem Zimmer hing eine Reichskriegsflagge. Sein äußeres Erscheinungsbild entsprach 1996 der für die rechtsextreme Szene typischen Frisur und Kleidung.
Aufenthalt in Lübeck und Anwesenheit am Tatort
Dirk T., Heiko P., Maik W. und René B. sagten aus, dass sie in der Brandnacht gemeinsam aus Grevesmühlen nach Lübeck gefahren seien, gegen 0.00 Uhr oder kurz danach. Nach ihren Angaben stahlen sie gegen 2.00 Uhr in der Korvettenstraße einen VW Golf GTI und seien anschließend getrennt unterwegs gewesen: Dirk T. habe den Golf gefahren, die anderen drei seien mit dem Wartburg weitergefahren.
Mit Sicherheit belegt ist lediglich, dass sich Heiko P., Maik W. und René B. um 3.55 Uhr schräg gegenüber dem brennenden Flüchtlingsheim am bzw. im beigefarbenen Wartburg von René B. aufhielten und dort von Polizeibeamten kontrolliert wurden. Maik W. gab bei der Personalienfeststellung einen falschen Nachnamen („Müller“) an.
Alle weiteren Angaben zu Aufenthaltsorten und Zeitpunkten sind nicht eindeutig belegt, da sie entweder ausschließlich auf den Aussagen der Grevesmühlener selbst beruhen oder widersprüchliche Zeug*innenaussagen vorliegen.
Die uns vorliegenden Aussagen, die sich entweder eindeutig auf die Grevesmühlener beziehen oder sich auf sie beziehen könnten, sind im folgenden Abschnitt chronologisch aufgeführt.
Chronologische Auflistung der Zeug*innenaussagen
gegen 0.00 Uhr, Lübeck
Maik W.: In Lübeck angekommen, danach wahllos in der Stadt herumgefahren.
ca. 1.00 Uhr
Heiko P.: Im Bogen um die Innenstadt herum nach Buntekuh gefahren. Den Wartburg auf dem Parkplatz Einkaufszentrum Buntekuh geparkt, dann in der Korvettenstraße Reifen abmontiert und für eine spätere Abholung bereitgestellt. Dann hätten Maik W. und Dirk T. in der Karavellenstraße einen Golf geklaut, mit dem Dirk T. weggefahren sei.
nach 01.10 Uhr, kurz vor Ausfahrt Schlutup
Zeuge Taxifahrer K.: Wartburg milchkaffeefarben; auf Rückbank 2 Personen, Person hinter Fahrer sehr groß.
ca. 1.45 Uhr, An der Untertrave
Zeuge F.: Sieht einen Mann, der ein Beil aufhebt und sich mit einer Gruppe von Leuten Richtung Hafenstraße entfernt. Die Personenbeschreibung passt exakt zu Maik W., ein auffälliger Rucksack wird genannt.
ca. 2.00 Uhr, ein Parkplatz in Lübeck-Buntekuh
Maik W.: Geparkt, Musik gehört, will von zwei Polizisten gesehen worden sein.
2.00 - 2.30 Uhr, An der Untertrave
Zeugen V. und M.: Ein Wartburg und ein Golf GTI fahren mit sehr hoher Geschwindigkeit in Richtung Hafenstraße. Im Golf haben 3 Personen gesessen, im Wartburg mehr als 3 Personen. Die Scheiben waren herunter gekurbelt, Getränkedosen seien heraus gehalten worden. Die Personen hätten gejohlt.
ca. 2.30 Uhr, Lübecker Hauptbahnhof
Zeuge Taxifahrer N.: Heller, dreckiger Wartburg, auffälliger Auspuffqualm, GVM-Kennzeichen; 3 Personen: 1) 20-21 Jahre, 175-180 cm, groß, untersetzt, bräunliche, kurze Haare 2) 17-18 Jahre, ca. 170 cm, normal/schlank, gepflegte braune bis dunkelbraune Haare 3) 17-18 Jahre, normale blonde bis dunkelblonde Haare, ca. 170 cm, normal/schlank. Kamen aus „Café Belmondo“, redeten laut und lachten, hielten sich ca. 10 Minuten im Bahnhof auf.
2.45 Uhr, Ecke Wesloer Straße / Mecklenburger Straße
Zeuge Feuerwehrwachleiter H.: Heller PKW mit GVM-Kennzeichen; 3 männliche Personen, rauchend.
2.45 - 3.00 Uhr, Shell-Tankstelle Padelügger Weg
Heiko P.: Mit René B. und Maik W. getankt.
nach 2.45 - 3.00 Uhr, Lübecker Hauptbahnhof
Heiko P.: Mit René B. und Maik W. am Bahnhof nach Dirk T. gesucht. Anschließend zur Hafenstraße gefahren.
3.00 - 3.30 Uhr, Lübecker Hauptbahnhof
Zeuge Taxifahrer G.: 3 junge Männer, einer größer und dicker, alle hielten Bierdosen.
ca. 3.20 Uhr, Shell-Tankstelle Padelügger Weg
Zeuge Tankwart G.: Beiger Wartburg, GVM-Kennzeichen; 3 Personen. 1) Fahrer, 180 cm, kurze Haare mit längeren Haaren im Stirnbereich, dunkle Jacke mit Aufdruck, an einer Hand einen Totenkopfring. 2) Beifahrer: ca. 170 cm, dicker als der Fahrer. 3) Grüne Jacke, helle Haare, der kleinste der Gruppe.
keine Zeitangabe, Shell-Tankstelle Padelügger Weg
Zeuge Zeitungszusteller B.: Beigefarbener Wartburg mit auffälliger gelber Beschriftung auf der Heckscheibe und 3 männliche Personen.
ca. 3.30 Uhr, fahrend vom Burgtor durch die Breite Straße, dann Untertrave Richtung Hafenstraße
Zeuge Taxifahrer N.: Erneute Sichtung des qualmenden Wartburg.
3.30 Uhr, Shell-Tankstelle Padelügger Weg
Zeugen Polizeistreife Trave 2/12: Streifenbesatzung sieht drei jüngere, männliche Personen bei beigem PKW Wartburg mit einem größeren, weißen Werbeaufdruck.
ca. 3.32 Uhr, Shell-Tankstelle Padelügger Weg
Maik W.: Getankt und Wischwasser aufgefüllt.
nach 3.32 Uhr, Lübecker Hauptbahnhof
Maik W.: „Einen Kumpel von Heiko gesucht“, parkten „direkt am Taxistand“.
3.45 - 4.00 Uhr, Kurve An der Untertrave / Kanalstraße aus Richtung Hafenstraße
Zeuge Taxifahrer N.: Erneute Sichtung des zuvor beschriebenen Wartburg.
vor 3.46 Uhr, Nähe Brandhaus
Zeugen R. und O. (Mitarbeiter Firma Brüggen): Beim Herauslaufen aus dem Fabriktor sähen sie einen Wartburg mit GVM-Kennzeichen und 3 junge Männer, „optisch wie Skins“, weiterhin relativ genaue Personenbeschreibung. Zu diesem Zeitpunkt seien keinerlei Rettungskräfte vor Ort gewesen.
vor 3.46 Uhr, vor der Hubbrücke Richtung Hafenstraße
Zeugen Polizeistreife Trave 2/12: Überholen einen beigen Wartburg mit GVM-Kennzeichen.
3.55 Uhr, in unmittelbarere Nähe des Brandhauses
Zeugen Polizeistreife Trave 90/51: Kontrolle des Wartburg mit 3 Männern: Maik W., René B. und Heiko P.
ca. 3.55 Uhr
Maik W.: Auf der Rückfahrt nach Grevesmühlen zum Brandhaus gelangt, dort den Löscharbeiten kurz zugesehen.
ca. 4.30 Uhr, Grevesmühlen
Zeuge Sch.: Der Zeuge trifft auf Dirk T. in Grevesmühlen.
Keine Zeitangaben
René B.: Nach erfolgtem Diebstahl des Golf in Buntekuh über die A1 Moisling nach Schlutup gefahren, dort Dirk T. nicht angetroffen, gleiche Strecke zurück. Detaillierte Schilderung des Tankens und des danach stattgefundenen Aufenthalts am Bahnhof, Parken hinter den Taxen. Aufenthalt auf einem Parkplatz in einer Seitenstraße der breiten, beleuchteten Straße, die nach Grevesmühlen führt, kurz vor einem Kreisverkehr. Dort Verlassen des Fahrzeugs. Diese Aussage wird von René B. widerrufen (das „habe er erfunden, er kenne sich in Lübeck überhaupt nicht aus“), als ein Polizeibeamter ihn darauf aufmerksam macht, dass er den Parkplatz Jerusalemsberg beschreibt, 600 m vom Brandhaus entfernt. Dirk T.: Heiko P. und Maik W. hätten den Golf geknackt, er sei dann mit dem Golf alleine weggefahren. In Lübeck verfahren, am Lindenteller wieder die Orientierung gehabt und über die Umgehungsstraße nach Grevesmühlen, nicht über Schlutup und die Autobahn.
Ergänzende Informationen zu den Aussagen
Die Ermittlungsbehörden haben zu keinem Zeitpunkt eine Gegenüberstellung der vier Verdächtigen mit den Zeug*innen vorgenommen, auch nicht mit dem Tankwart und der Streifenbesatzung Trave 2/12.
Über das Aussehen der Grevesmühlener ist folgendes bekannt:
- René B.: 187cm groß, Gewicht 100 kg, fettleibig, Haare sehr kurz, über der Stirn lang.
- Heiko P.: 187 cm groß, Gewicht 115 kg, fettleibig. Kurze, dunkelblonde Haare.
- Maik W.: 177 cm groß, Gewicht 65 kg, sehr kurze Haare, auf der Oberseite blond gefärbt.
- Dirk T.: 182-185 cm groß, Gewicht ca. 90 kg, lange Haare, zum Pferdeschwanz gebunden.
Auffälligkeiten und Widersprüche
Maik W. und René B. sagten übereinstimmend aus, zunächst an der Tankstelle gewesen zu sein und erst danach zum Bahnhof gefahren zu sein, wo sie hinter den Taxis direkt am Taxistand geparkt hätten. Die detaillierteste Aussage eines Taxifahrers („N.“), der seine Zeitangabe mit dem Warten auf den Nachtzug aus Hamburg verknüpft und eine vergleichsweise genaue Personenbeschreibung liefert, datiert den Aufenthalt der Grevesmühlener am Bahnhof jedoch auf etwa 2.30 Uhr. Der Wartburg wurde an der Tankstelle Padelügger Weg hingegen erst zwischen 3.20 und 3.30 Uhr gesichtet.
Weitere Taxifahrer geben an, die Grevesmühlener am Bahnhof gesehen zu haben, während diese selbst erklärten, sich zu diesem Zeitpunkt an der Tankstelle aufgehalten zu haben. Zudem deuten Aussagen von Taxifahrern darauf hin, dass der Wartburg möglicherweise auf dem Busparkplatz „Beim Retteich“ geparkt war.
Während einigen Zeug*innen die auffällige Beschriftung auf der Heckscheibe des Wartburgs („Dr. med. Bummi Bärmeister“) ins Auge fiel, nahmen andere diese nicht wahr.
Die von Zeug*innen abgegebenen Personenbeschreibungen unterscheiden sich teils deutlich. So liefert der Tankwart G. Beschreibungen, die gut auf René B. und teilweise auf Maik W. passen, jedoch nicht auf Heiko P. Andere Zeug*innen berichten, Wartburg und Golf GTI zwischen etwa 2.00 und 2.30 Uhr gemeinsam auf der Straße An der Untertrave gesehen zu haben – zu einem Zeitpunkt, zu dem nach Darstellung der Grevesmühlener Dirk T. bereits von den anderen gesucht worden sei. Diese Zeug*innen geben zudem an, klar mehr als vier Personen wahrgenommen zu haben.
In ihren Aussagen konzentrieren sich die Grevesmühlener auffällig stark auf die Stationen Tankstelle und Bahnhof und schildern diese besonders detailliert. Vor dem Hintergrund des späteren Geständnisses von Maik W. ist dies von Bedeutung, da er dort angibt, man habe sich an beiden Orten absichtlich auffällig verhalten, um sich ein späteres Alibi zu verschaffen.
Ein Kassenbeleg der Shell-Tankstelle am Padelügger Weg weist für den Kauf von fünf Litern Benzingemisch sowie einer Cola die Uhrzeit 3.19 Uhr aus. Ob die Kassenuhr die tatsächliche Uhrzeit korrekt anzeigte, wurde nie überprüft.
Vergleicht man den von den Grevesmühlenern selbst geschilderten Fahrtweg mit einer Route, die sich aus Zeug*innenaussagen ergibt, zeigen sich erhebliche Abweichungen.
Gegenüberstellung der Routen
Nach Darstellung der tatverdächtigen Grevesmühlener ergibt sich folgende zeitliche und räumliche Abfolge:
Grevesmühlen – Ankunft in Lübeck gegen 1.00 Uhr – Fahrt in weitem Bogen um die Innenstadt nach Buntekuh – Reifendiebstahl in der Karavellenstraße sowie Diebstahl des Golf GTI gegen 2.00 Uhr in der Korvettenstraße – Trennung in eine Wartburg-Besatzung (René B., Heiko P., Maik W.) und Dirk T., der sich mit dem Golf zunächst in Lübeck verfährt und anschließend vom Lindenteller aus direkt nach Grevesmühlen zurückfährt – Fahrt des Wartburgs zur Tankstelle Padelügger Weg – Weiterfahrt über die A1 nach Schlutup – Rückfahrt über die A1 zum Hauptbahnhof – anschließend Fahrt Richtung Grevesmühlen über die Hafenstraße und dortige Polizeikontrolle, als das Haus bereits brannte.
Aus den Zeug*innenaussagen ergibt sich hingegen folgende Route:
Buntekuh – Bahnhof (mindestens der Wartburg) gegen 2.30 Uhr oder kurz davor – Straße An der Untertrave (Golf und Wartburg!) – Schlutup (nur Wartburg, ca. 2.45 Uhr) – Tankstelle Padelügger Weg gegen 3.20 Uhr – Breite Straße aus Richtung Burgtor/Hafenstraße gegen 3.30 Uhr – Beckergrube – Untertrave – Hubbrücke vor 3.46 Uhr – Hafenstraße (Polizeikontrolle gegen 3.55 Uhr).
Daraus resultierende Fragen und Hypothesen
Aus dieser Gegenüberstellung ergeben sich mehrere Fragen und Annahmen:
Demnach müssten sich die Grevesmühlener mindestens zweimal vor Ausbruch des Brandes in unmittelbarer Nähe des Tatortes aufgehalten haben. Ein erstes Mal gegen etwa 2.30 Uhr, nach den Sichtungen am Bahnhof und an der Untertrave und vor der Sichtung in Schlutup gegen 2.45 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssten sie mindestens zu viert gewesen sein, da sowohl Wartburg als auch Golf gesichtet wurden. Bei der Sichtung an der Untertrave berichteten Zeug*innen von drei Personen im Golf und von mehr als drei Personen im Wartburg. Ein weiteres Mal befand sich zumindest die Wartburg-Besatzung nach der Sichtung an der Tankstelle gegen 3.30 Uhr erneut in der Nähe des Burgfeldes bzw. des Burgtores.
Die Aussage von René B., man habe das Fahrzeug auf dem Parkplatz Jerusalemsberg abgestellt – eine Aussage, die er zurückzog, nachdem ihm die Nähe zur Hafenstraße verdeutlicht worden war –, wirft die Frage auf, ob dieser Parkplatz nach der Sichtung von Golf und Wartburg an der Untertrave aufgesucht wurde und sich dort beide Fahrzeugbesatzungen vorübergehend trennten.
Sollte es unmittelbar nach dem Diebstahl des Golf GTI keine Trennung zwischen Dirk T. und den anderen drei gegeben haben, stellt sich zudem die Frage, wo sich Dirk T. zwischen etwa 2.30 Uhr und 4.30 Uhr aufhielt, als er nach Angaben eines Zeugen in Grevesmühlen gesehen worden sein soll. In diesem Zusammenhang drängt sich die Möglichkeit auf, dass Dirk T. den späteren Anschlag vorbereitet haben könnte.
Übersichtskarte zum Aufenthalt der Grevesmühlener Nazis in Lübeck
Audio: Erklärung zur Karte (7:20 Min.)
Wann trafen die Grevesmühlener am Brandhaus ein?
Zwei Mitarbeiter der Firma Brüggen sagten im ersten Prozess übereinstimmend aus, dass sie vor dem Eintreffen von Polizei und Feuerwehr einen gegenüber ihres Fabriktors parkenden Wartburg sowie drei junge Männer in unmittelbarer Nähe des Brandhauses gesehen hätten. Später habe eine vierte Person mit den drei jungen Männern gesprochen. Einer der beiden Brüggen-Mitarbeiter ging davon aus, dass es sich dabei um einen Polizeibeamten oder eine Polizeibeamtin gehandelt habe. Diese Person sei jedoch zivil gekleidet gewesen und habe eine blonde Pferdeschwanzfrisur getragen.
Ein Rangierarbeiter sagte aus, dass er gegen etwa 3.20 Uhr einen dunkel gekleideten, jüngeren, hellhäutigen Fußgänger in der Nähe gesehen habe, der etwa 175 cm groß gewesen sei. Etwa fünf Minuten später habe ein am Hafengelände in Fahrtrichtung Travemünder Allee geparkter PKW zweimal Lichthupensignale gegeben.
Während die Funkstreifenbesatzung Trave 90/51 im ersten Prozess aussagte, der Wartburg mit den Grevesmühlenern sei erst am Brandhaus eingetroffen, als die Streife bereits vor Ort gewesen sei, heißt es im ersten schriftlichen Bericht derselben Streifenbesatzung: „Beim Verlassen unseres Wagens fielen uns folgende Personen auf …“. Diese Formulierung legt nahe, dass die betreffenden Personen – die Grevesmühlener – bereits vor Ort waren, als Trave 90/51 eintraf.
Hinzu kommt, dass die Grevesmühlener selbst Beobachtungen schilderten, die sich ausschließlich auf Ereignisse beziehen können, die vor dem ersten Eintreffen der Rettungskräfte stattgefunden haben müssen (siehe Abschnitt Täterwissen).
Kriminaltechnische Spuren
Die Sengspuren bei Maik W., René B. und Dirk T.
Bereits am späten Abend nach dem Brand, gegen 22.00 Uhr am 18. Januar, fiel einem Beamten des Landeskriminalamtes auf, dass Maik W. Versengungen im vorderen Bereich des Kopfhaares sowie an den Augenbrauen aufwies. Gegen Mitternacht wurden alle vier Grevesmühlener gerichtsmedizinisch untersucht. Dabei wurden ähnliche Versengungen auch bei Dirk T. und René B. festgestellt. Nur bei Heiko P. konnten keine entsprechenden Spuren festgestellt werden.
Die Versengungen wurden von der Gerichtsmedizin als „frisch“ bezeichnet. Es handele sich um typische Spuren, wie sie bei Brandstiftern auftreten. In einer späteren ergänzenden Stellungnahme konkretisierte die Gerichtsmedizin diese Einschätzung dahingehend, dass die Sengspuren maximal 24 Stunden alt gewesen seien.
Auf die Frage nach der Ursache dieser Versengungen wurde zunächst ausschließlich Maik W. befragt. Er gab an, am 14. Januar gemeinsam mit Dirk T. einem Hund das Fell versengt zu haben. Dazu hätten sie den Sprühstrahl einer Haarspraydose angezündet und auf den Hund gerichtet. Die Flammen seien zurückgeschlagen, wodurch er sich selbst versengt habe.
Die Öffentlichkeit erfuhr von den Sengspuren erst Anfang Juli.
Bei wesentlich späteren Befragungen erklärte Dirk T. zunächst, nichts davon zu wissen, gemeinsam mit Maik W. einen Hund verbrannt zu haben. Stattdessen gab er an, sich die Versengungen beim Anheizen seines Ofens zugezogen zu haben.
René B. wiederum erklärte, er habe Anfang Januar Benzin aus einem Mofa in einen Kanister umgefüllt. Um den Füllstand zu überprüfen, habe er mit einem Feuerzeug in den Kanister geleuchtet. Dabei sei es zu einer Verpuffung gekommen, welche die Versengungen verursacht habe.
Zu einem späteren Zeitpunkt schloss sich Dirk T. der Darstellung von Maik W. an und erklärte nun ebenfalls, an der Quälerei des Hundes beteiligt gewesen zu sein.
Festzuhalten bleibt, dass die zeitlichen Angaben keine schlüssige Erklärung für die Versengungen liefern: Wenn die Spuren in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar maximal 24 Stunden alt waren (Gerichtsmedizin), können sie weder am 14. Januar (Haarspraydose) noch Anfang Januar (Umfüllen von Benzin) entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Erklärungen in ihrer Einstellungsverfügung zu den Ermittlungen gegen Maik W. und die anderen als „plausibel“ und „nicht zu widerlegen“. Gleichzeitig heißt es in dieser Verfügung, verfasst von Dr. Michael Böckenhauer:
„Möglicherweise rühren die Versengungen der drei Beschuldigten auch daher, dass sie gestohlene Fahrzeuge ansteckten, nachdem diese ausgeschlachtet worden sind.“
Die Grevesmühlener selbst berichteten zu keinem Zeitpunkt von angezündeten Fahrzeugen. Auch darüber hinaus existiert kein einziger objektiver Hinweis auf ein solches Geschehen.
Befunde in den PKWs der Tatverdächtigen
Eine gründliche kriminaltechnische Untersuchung des Wartburgs sowie der weiteren Fahrzeuge der vier Grevesmühlener fand nicht statt. Zwar wurde der Wartburg mit einem Photoionisationsdetektor – einem Gerät zur Feststellung von Spuren von Brandbeschleunigern – umrundet, jedoch schlug das Gerät permanent aus.
Darüber hinaus wurde das Fahrzeug lediglich in Augenschein genommen. Sicher ist, dass sich ein Stadtplan von Lübeck im Wagen befand. Dieser wurde jedoch nicht weiter untersucht. Insbesondere wurde darauf verzichtet, Fingerabdrücke zu sichern, um a) mögliche Häufungen an bestimmten Orten zu überprüfen und b) weitere mögliche Insassen des Fahrzeugs zu ermitteln.
Unklar blieb zudem die Anzahl der im Kofferraum vorhandenen Benzinkanister. René B. selbst gab an, dass sich drei Kanister (!) in seinem Fahrzeug befunden hätten.
Auch zum Zweitfahrzeug von René B. – ebenfalls ein Wartburg – fanden keinerlei Ermittlungen statt. Noch im November 1996, während des ersten Prozesses gegen Safwan E., war dieses Fahrzeug Thema, da dem Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt lediglich bekannt war, dass der Wagen abgemeldet und verschrottet worden war. Das Gericht wollte jedoch klären, wann die Abmeldung erfolgt war und welche Farbe dieser Wartburg gehabt hatte.
Täterwissen
In den Aussagen der Grevesmühlener finden sich Hinweise auf zwei Ereignisse, die nur vor dem Eintreffen der ersten Rettungskräfte beobachtet worden sein können:
- der Sturz von Monica Bunga und ihrer Tochter aus dem dritten Obergeschoss des Hauses
- der Tod von Sylvio Amoussou im Eingangsvorbau des Hauses, der zudem nur wahrgenommen werden konnte, wenn man sich direkt vor dem Eingang oder sogar im Haus befand
Heiko P. sagte am 18. Januar 1996 aus:
„Wir verließen alle drei das Fahrzeug, blieben jedoch direkt am Fahrzeug stehen. Wir konnten von dieser Stelle aus beobachten, wie zunächst eine Frau mit einem Kind im Arm aus einem der Stockwerke auf ein Sprungkissen sprang. Wenn ich hier danach gefragt werde, so bin ich der Meinung, dass die Leute aus der dritten Etage heraussprangen.“
Tatsächlich sprang nur Monica Bunga mit ihrer Tochter im Arm aus der dritten Etage. Sie war zudem die einzige Person, die ein Kind auf dem Arm hielt. Allerdings sprang sie nicht auf ein Sprungkissen, da die Feuerwehr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Ort war. Als die ersten Rettungskräfte eintrafen, lag Monica Bunga bereits tot vor dem Haus.
Kerstin B., die Freundin von Dirk T., sagte am selben Tag aus:
„Maik hat mir erzählt, dass er mit einem Typen, wahrscheinlich ist damit der B. gemeint, durch die Stadt gelaufen war. Sie waren dann an das Feuer gekommen. Sie haben dann noch gesehen, dass dort bei dem Feuer unten auf dem Boden jemand gelegen hat, der noch brannte.“
Dirk T. selbst sagte am 19. Januar 1996 aus:
„Maik erzählte mir, in Lübeck ist was los, da brennt ein Haus, sie hätten dort eine verbrannte Leiche gesehen und Menschen seien aus dem Haus rausgesprungen.“
Monica Bunga verbrannte nachweislich nicht, sondern starb an den Folgen des Sturzes. „Verbrannte“ Leichen gab es lediglich im 2. OG sowie im Eingangsvorbau des Hauses (Sylvio Amoussou). Die Leiche von Sylvio Amoussou im Eingangsvorbau wurde erst nach dem Ablöschen des Brandes entdeckt und geborgen.
Beide Beobachtungen beziehen sich auf Geschehnisse, die zeitlich vor dem Eintreffen der Rettungskräfte lagen und räumlich nur aus unmittelbarer Nähe des Brandhauses beziehungsweise aus dem Inneren des Gebäudes wahrgenommen werden konnten.
Ankündigung der Tat und Geständnisse
Insgesamt wurde die Brandstiftung durch die Grevesmühlener einmal im Vorfeld angekündigt. Darüber hinaus liegen insgesamt fünf Geständnisse von zwei Personen vor. Vier davon sind sogenannte „Geständnisse vom Hörensagen“, ein Geständnis erfolgte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Anfang Januar 1996 soll nach Aussage des Zeugen Marcel R. dessen Freund Maik W. ihm gesagt haben, er wolle demnächst in Lübeck etwas anzünden.
- Ende März 1996 meldete sich ein Feuerwehrsanitäter bei den Ermittlungsbehörden. Er sagte aus, ein gewisser Günther V. habe ihm erzählt, dass er wisse, wer für den Brandanschlag in der Hafenstraße verantwortlich sei. V. sei ein ehemaliger Kollege von Heiko P. gewesen. Heiko P. habe ihm gegenüber erklärt, bei der Brandstiftung beteiligt gewesen zu sein, jedoch lediglich in einer Helferrolle als Fahrer. Zudem habe er angegeben, seine Mittäter hätten ihm gedroht, ihn umzubringen, sollte er sich an die Polizei wenden. Die bisherigen polizeilichen Vernehmungen bezeichnete er demnach als „einen Witz“. In einer späteren Vernehmung erklärte Günther V., er könne sich an das Gespräch mit dem Feuerwehrsanitäter nicht erinnern. Er bestätigte jedoch, Heiko P. zu kennen und mit ihm über den Brandanschlag gesprochen zu haben. Dabei habe Heiko P. weder die Tat gestanden noch die anderen drei belastet. Gleichzeitig soll Heiko P. mehrfach die Aussagen „Die können uns nichts“ und „Die kriegen uns sowieso nicht“ gemacht haben.
- Am 20. Dezember verfolgte ein Verkäufer eines Bekleidungsgeschäfts Maik W., nachdem dieser ein Sweatshirt und Jogginghosen entwendet hatte. Als der Verkäufer ihn stellte und mit der Polizei drohte, soll Maik W. gesagt haben: „Was willst du von mir, ich war schon bei dem Brandanschlag von Lübeck am 28.8.95 dabei.“ Unmittelbar danach wurde der Verkäufer von Maik W. und weiteren Personen zusammengeschlagen. Die Staatsanwaltschaft verwarf diese Zeugenaussage, da der Verkäufer ein Datum nannte, an dem es in Lübeck keinen Brandanschlag gegeben hatte.
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Am 22. Februar 1998 gestand Maik W. gegenüber einem Abteilungsleiter der JVA Neustrelitz, Peter D., die Brandstiftung.
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Am darauf folgenden Tag, den 23. Februar 1998, legte Maik W. nun vor einem Polizeibeamten, dem Staatsanwalt Dr. Michael Böckenhauer und Peter D. ein Geständnis ab. Im Verlauf des Gesprächs widerrief er dieses jedoch. Später erklärte Maik W., das Misstrauen des Kriminalbeamten gegenüber seinem Geständnis habe ihn genervt. Peter D. hielt in einem späteren Aktenvermerk fest, Maik W. habe ihm gegenüber geäußert „Wenn man mir das Ding nachweisen will und vielleicht auch kann, kann mir niemand vorwerfen, ich hätte nicht ausgesagt. Wenn man mir nicht glaubt, kann ich auch nichts dazu. Und jetzt sage ich gar nichts mehr!“ An anderer Stelle sagte Peter D. aus, er habe während der staatsanwaltlichen Vernehmung den Eindruck gehabt, die Beamten hätten mit großer Energie versucht, Maik W. das Geständnis wieder auszureden.
- Am 13. Juli 1998 erschien im Magazin SPIEGEL ein ausführliches Interview mit Maik W., in dem er erneut erklärte, gemeinsam mit René B. und Heiko P. das Flüchtlingsheim in der Hafenstraße angezündet zu haben, „weil es Stress mit Leuten im Heim gab“ (Das Interview ist hier im Archiv des SPIEGEL zu lesen). Die Staatsanwaltschaft unterstellte später, das Interview sei nur zustande gekommen, weil Maik W. dafür Geld erhalten habe. Tatsächlich erhielt er dafür 500 DM.
Die tatsächlichen und möglichen Kontakte des Maik W.
Maik W. galt sowohl in seinem Bekanntenkreis als auch bei Betreuer*innen als gut in der rechtsextremen Szene vernetzt.
- Im Buch „Brandherd“ des Autors und Journalisten Andreas Juhnke wird beschrieben, dass Maik W. von August bis Dezember 1995 in einem Heim für straffällig gewordene Jugendliche in Laage-Kronskamp lebte. Den Heim-Mitarbeiter:innen waren seine rechtsextremen Kontakte bekannt, die sich nach ihren Angaben „von Güstrow bis Hamburg über ganz Norddeutschland hinweg, Ost wie West“ erstreckten.
- Nachdem die Heimleitung Maik W. im Dezember 1995 aus dem Heim verwiesen hatte, kam es am Heiligabend zu einem Überfall mehrerer maskierter Jugendlicher auf das Heim, bei dem erheblicher Sachschaden entstand.
- Bereits im Sommer 1995 war Maik W. in einem Heim in Gülze untergebracht. Dorthin wurde für ihn ein Brief des NPD-Kreisverbandes Boizenburg mit Unterlagen zur Parteiaufnahme geschickt. Vorsitzender dieses Kreisverbandes war Heino Förster, der sich zu diesem Zeitpunkt allerdings in Haft befand. Förster war als Hintermann für einen Überfall auf ein Asylbewerberheim in der Nähe von Boizenburg im Jahr 1992 verurteilt worden. An diesem Überfall, an dem sich mehr als 30 Jugendliche beteiligten, war Förster nicht selbst beteiligt, hatte ihn jedoch detailliert geplant. Ziel war es, die Flüchtlinge zunächst aus dem Heim zu locken und anschließend mit Brandsätzen sowie Schlag-, Schuss- und Stichwaffen anzugreifen.
- Beim Ausräumen der verbliebenen persönlichen Gegenstände von Maik W. im Heim in Laage-Kronskamp fanden Mitarbeiter*innen den Namen Jens L. zusammen mit einer Telefonnummer. Jens L. war der Rettungssanitäter, der später angab, ein Geständnis von Safwan E. gehört zu haben. Auch Kerstin B., die Freundin von Dirk T., bei der Maik W. im Januar 1996 wohnte, sagte aus, dass sich im Notizbuch von Maik W. der Name und die Telefonnummer von Jens L. sowie von Matthias H. befunden hätten. Matthias H. ist ein Freund und Kollege von Jens L. und stellte später dessen Kontakt zur Polizei her. Maik W. erklärte später, er kenne zwei Personen mit dem Nachnamen „L.“. Bei der einen habe es sich um einen Polizeibeamten gehandelt, der ihn nach einem Diebstahl festgenommen habe. Der andere sei ein Taxifahrer aus Bad Oldesloe gewesen, der ihn im August 1995 von Bad Oldesloe nach Laage-Kronskamp gefahren habe und dem er noch das Fahrtgeld schulde. Polizeiliche Ermittlungen ergaben jedoch, dass weder in Bad Oldesloe noch in der Umgebung ein Taxifahrer mit diesem Namen existierte.
