Initiative Hafenstraße’96 startet diese Online-Petition am 11. Januar 2021 an die demokratischen Abgeordneten und Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags gestartet.

#HafenstraßenMordUnvergessen

Petition unterzeichnen!

Vor 26 Jahren starben bei einem Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in der Lübecker Hafenstraße 10 Menschen, 38 weitere wurden – zum Teil schwer – verletzt. Sehr viele Indizien deuten auf einen rassistischen Hintergrund der Tat, sogar auf konkrete Täter hin. Dennoch wurden bis auf den heutigen Tag weder Täter zur Verantwortung gezogen noch der Ermittlungsskandal aufgeklärt.

Wir fordern Sie auf, sich für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses einzusetzen, um die Tat und die Ereignisse der Nacht des 18. Januars 1996 neu aufzuarbeiten, zu bewerten und in die Untersuchungen ein rassistisches Tatmotiv einzubeziehen. Mord verjährt nicht!

Warum ist das wichtig?

Vier jugendliche Nazis waren die ersten Tatverdächtigen. Drei von ihnen hielten sich nachweislich am Tatort auf, hatten die für Brandstifter typischen Versengungen an Augenbrauen und Kopfhaar und verfügten über Täterwissen. Zwei legten Geständnisse ab und ein oft von Polizei und Staatsanwaltschaft behauptetes Alibi der vier ist allein deswegen schon haltlos, weil ein genauer Zeitpunkt der Brandlegung nie ermittelt werden konnte. Prozesse wurden aber nicht gegen diese vier Nazis, sondern einen libanesischen Bewohner des Brandhauses geführt. Als dessen Unschuld gerichtlich festgestellt wurde, legte man den Fall zu den Akten. Bekannten und neu aufgetauchten Indizien, die die Nazis belasten, wurde nicht auf den Grund gegangen.

Im Kriminalfall Hafenstraße werfen die Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft selbst eine große Menge an Fragen auf: Beweismittel verschwanden, Aussagen wurden verfälscht, eine Leiche wurde zur Einäscherung freigegeben, obwohl noch keine Todesursache ermittelt war. Auffällig ist die Einseitigkeit der „Pannen“: Polizei und Staatsanwaltschaft ignorierten Spuren, die in Richtung Nazis deuteten. Sie ignorierten ebenfalls Aussagen, die eindeutig für die Unschuld des angeklagten Libanesen sprachen.

Die Black Lives Matter-Bewegung hat im letzten Jahr kraftvoll darauf aufmerksam gemacht, dass polizeiliches Handeln von rassistischen Vorurteilen geprägt sein kann. Auch als Reaktion auf die durch Black Lives Matter angestoßene öffentliche Debatte beschloss der Landtag Schleswig-Holstein im Dezember 2020 seine Unterstützung für eine vom Innenministerium angekündigte Studie zu möglichem Rassismus in der Polizei. Wir begrüßen diesen Schritt, doch 25 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag gebietet es sich darüber hinaus, auch auf mögliche Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft zu schauen, die in der Vergangenheit liegen. Spätestens die Aufarbeitung des NSU-Komplexes lehrt uns, die Gefahr der Täter-Opfer-Umkehrung und der Nicht-Verfolgung von rassistischen Tatmotiven ernst zu nehmen. Nach wie vor sind viele Fragen zu dem Geschehen in der Nacht auf den 18.01.1996 und zu den darauffolgenden Ermittlungen offen.

Überregional & Einzelpersonen

  • Amadeu Antonio Stiftung (AAS)
  • Arslan, Ibrahim – Aktivist und Überlebender des rassistischen Anschlags in Mölln 1992
  • Böttcher, Hans-Ernst – Präsident des Landgerichts i.R.
  • Bouteiller, Michael – Lübecker Bürgermeister a.D.
  • Bündnis Tag der Solidarität – kein Schlussstrich Dortmund
  • Prof. Dr. Groß, Melanie – FH Kiel, Erziehung und Bildung, Schwerpunkt Jugendarbeit
  • Feine Sahne Fischfilet, Punkband aus MV
  • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
  • Freundeskreis im Gedenken an die rassistischen Brandanschläge von Mölln 1992
  • Hartmann-Runge, Elisabeth – Flüchtlingsbeauftragte Ev. Luth. Kirchenkreis HL-RZ
  • Heinecke, Gabriele – Anwältin und Verteidigerin im Verfahren gegen Safwan Eid
  • Hoffmann, Alexander – Nebenklageanwalt im NSU-Verfahren
  • Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
  • Initiative zu Gedenken an Ramasan Avcı
  • Isözen, Ilhan – Leiter Haus der Kulturen Lübeck, Mitglied Bundesmigrationsauss. Verdi
  • Klarsfeld, Beate – Journalistin, aktiv in der Verfolgung von NS-Verbrechen
  • Nolte, Joachim – Beauftragter Kirche und Rechtsextr., Ev.-Luth. Kirchenkreis HL-RZ
  • Şirin, Ali – Bündnis Tag der Solidarität Dortmund
  • Schmidt, Stefan – Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH
  • Dr. Quent, Matthias – Direktor Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft
  • Röpke, Andrea – Freie Journalistin und Fachautorin Rechtsextremismus
  • Prof. Dr. Tsianos, Vassilis – FH Kiel, Soziologische Grundlagen der Kindheitspädagogik
  • Prof. Dr. Virchow, Fabian – HS Düsseldorf, Leiter FS Rechtsextremismus
  • Vogel, Wolf-Dieter – Journalist, Autor d. Buches „Lübecker Brandanschlag“
  • zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e.V., Kiel

Regional – Lübeck

  • Alternative e.V. – „Walli“
  • Antifaschistische Koordination Lübeck
  • BAL – Basis Antifa Lübeck
  • IKB Haus der Kulturen
  • Humanistische Union Lübeck
  • Lübecker Flüchtlingsforum e.V.
  • LaRage – Jugendgruppe Lübeck
  • Mietshäusersyndikat Projekte Freie Hütte e.V. und SchickSaal e.V.
  • Interventionistische Linke Lübeck
  • Omas gegen Rechts Lübeck
  • Seebrücke Lübeck
  • Solizentrum Lübeck
  • VVN Lübeck / Lauenburg

#HafenstraßenMordUnvergessen

für einen Untersuchungsausschuss im Schleswig-Holsteiner Landtag zur Aufklärung des Lübecker Brandanschlages von 1996.

10 Menschen wurden bei einem rassistischen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft am 18. Januar 1996 in Lübeck ermordet, 39 wurden verletzt. Die Tat ist bis heute unaufgeklärt. Vier Neonazis befanden sich während des Brandes am Tatort und wurden zunächst von der Polizei festgenommen. Drei der vier Neonazis wiesen unter anderem frische Sengspuren an Augenbrauen und Kopfhaar auf; laut Gerichtsmedizin waren diese Spuren nicht älter als 24 Stunden und „typisch für Brandstifter“. Zwei der Verdächtigen haben zudem Geständnisse abgelegt.

Trotzdem wurden die Ermittlungen gegen sie – mit fadenscheinigen Begründungen – durch die Staatsanwaltschaft Lübeck eingestellt. Stattdessen wurde, ebenso wie bei den NSU-Morden, ein Opfer beschuldigt und zwei Mal unschuldig angeklagt. Spätestens die Aufarbeitung des NSU-Komplexes lehrt uns, wie fatal die Gefahr der Täter-Opfer-Umkehrung und die Nicht-Verfolgung von rassistischen Tatmotiven ist. Auch 25 Jahre nach dem 10-fachen Mord wurde kein Täter zur Verantwortung gezogen. Nach wie vor sind viele Fragen zu dem Geschehen in dieser Nacht und zu den darauffolgenden Ermittlungen offen.

Wir fordern die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um die Tat und die Ereignisse der Nacht des 18. Januars neu aufzuarbeiten, zu bewerten und in die Ermittlung ein rassistisches Tatmotiv mit einzubeziehen.

Am Tag nach dem Brand in der Lübecker Hafenstraße wurden insgesamt vier Jugendliche aus Grevesmühlen von der Polizei festgenommen. Es handelte sich um Maik W., Dirk T., René B. und Heiko P. Drei von ihnen hielten sich während der Löscharbeiten am Haus auf, schnell wurden rechtsextreme Haltungen bei den vier festgestellt und sie machten über ihren Aufenthalt während der Brandnacht widersprüchliche Angaben.

Eine Kehrtwende erfuhr der Fall, als sich am 20. Januar ein Rettungssanitäter meldete, der eine Art Geständnis von einem der Hausbewohner gehört haben wollte. Fortan richteten Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen einzig und allein in Richtung des angeblich verdächtigen jungen Libanesen Safwan E. Dies änderte sich auch dann nicht, als sich in zwei Strafprozessen die Vorwürfe gegen ihn als haltlos erwiesen, parallel jedoch immer weitere, starke Indizien gegen die Vier aus Grevesmühlen auftauchten.

Mit Ignoranz, Sturheit und dem Wiederholen von längst als falsch oder fraglichen erwiesenen Entlastungsbehauptungen der vier Rechtsextremisten weigerten sich die Behörden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Damit haben Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits vermieden, eigene Fehler einzugestehen; gleichzeitig einen Strafprozess gegen die vier Tatverdächtigen vereitelt und somit dafür gesorgt, dass bis heute niemand für die Tat zur Rechenschaft gezogen wurde.

Mit den Skandalen um die NSU-Ermittlungen, den Erkenntnissen zu rechtsextremen Netzwerken in Polizei und Bundeswehr, der Sabotage von Ermittlungen durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ergeben sich auch für den Fall Hafenstraße neue Blickwinkel.

Wir sind der Überzeugung, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ein geeignetes Mittel ist, die Vorgänge von 1996 bis 1998 unter die Lupe zu nehmen.

Wir sind ebenfalls überzeugt davon, dass eine Neubewertung der – oftmals seit langem bekannten – Erkenntnisse keine andere Wahl lässt, als die strafrechtlichen Ermittlungen wieder aufzunehmen und in einem neuen Strafprozess darüber zu entscheiden, ob die Vier aus Grevesmühlen für den zehnfachen Mord von Lübeck zur Verantwortung gezogen werden können. Mord verjährt nicht!

Ein Untersuchungsausschuss muss sich unserer Meinung nach insbesondere mit folgenden Fragen befassen:

  • Warum haben die Ermittlungsbehörden keine glaubwürdigen Erklärungen ermittelt, warum drei der vier Grevesmühlener am 18. Januar frische, maximal 24 Stunde alte Sengspuren an Kopfhaar und Wimpern aufwiesen, die typisch für Brandstifter sind?
  • Warum wurde jahrelang auf ein angebliches Alibi der Grevesmühlener verwiesen, obwohl nur drei der vier sich gegen 3.19h der Brandnacht an einer 6 km vom Brandort entfernten Tankstelle aufgehalten haben könnten?
  • Warum wird dieses Tankstellen-Alibi um 3.19 Uhr überhaupt als „wasserdichtes“ Alibi akzeptiert, obwohl der genaue Zeitpunkt der Brandstiftung nie ermittelt werden konnte?
  • Warum hat der Umstand, dass der Besitzer besagter Tankstelle – der das „Alibi“ vermittelte – in Verdacht geriet, selber rechtsextremen Einstellungen anzuhängen (Verkauf rechtsextremer Zeitungen, familiäre Kontakte zu einer Kameradschaft) nicht zu neuen Ermittlungen geführt?
  • Wieso wird ein LKA-Brandgutachten bis heute als Begründung für eine Brandlegung von innen benutzt, dessen zentrale These haltlos ist, weil sie den Beobachtungen und Brandverletzungen der Hausbewohner*innen widerspricht?
  • Wieso wurden wiederholte Geständnisse von Maik W. auch gegenüber Behörden, und ein Geständnis des Heiko P. gegenüber einem Arbeitskollegen nicht nur ignoriert, sondern warum legte die Lübecker Staatsanwaltschaft erhebliche Energie an den Tag, Maik W. zu drängen, sein Geständnis zu widerrufen?
    Bei einem dieser Geständnisse war von einem „brennenden Mann“ die Rede, den der Grevesmühlener gesehen haben will. Es gab nur eine Möglichkeit, einen „brennenden Mann“ zu sehen: wenn man sich im Haus, genauer im Vorbau des Hauses, aufgehalten hat. Dort kam Sylvio A. ums Leben. Nicht einmal die Feuerwehrleute, als sie zum Löschen ins Haus eingedrungen sind, haben Sylvio A. gefunden. Gaffern am Rande der Rettungsarbeiten war ein solcher Anblick unmöglich. Bei dieser Aussage handelt es sich unserer Meinung nach um eindeutiges Täterwissen.
  • Warum waren Ermittlungsbeamten aus M-V die Personalien von Dirk T. bereits bekannt, eine erkennungsdienstliche Behandlung unterblieb? Warum haben nicht die zuständigen Lübecker Beamt*innen Dirk T. vernommen? War Dirk T. für Behörden aus M-V als V-Mann tätig?
  • Warum wurden weder gründlich untersucht, ob
    • die vier ursprünglich Tatverdächtigen Kontakte zu zwei Lübecker Autodieben mit rechtsextremer Einstellung hatten, die einige Wochen vor dem Brand einen Diebstahl am Haus begangen haben und
    • noch eine Verbindung der Tatverdächtigen zu Kriminellen aus der Rotlichtszene, die eine Bekannte eines der Brandopfer (des Toten Sylvio A. aus dem Vorbau) bereits seit Monaten massiv bedrohten und auch mehrfach vergewaltigt hatten?
  • Warum hatten Behörden, die ein eigenes Interesse daran hatten, den Fall Hafenstraße abzuschließen (damit eigene Verfehlungen und Verwicklungen unentdeckt bleiben) die Befugnis, über die Wiederaufnahme zu entscheiden?
  • 1996 kamen diverse Ermittlungspannen ans Licht. Darunter:
    • nicht durchgeführte Untersuchungen am PKW-Inventar der Grevesmühlener (u.a. einem Stadtplan von Lübeck, der nicht auf Häufung von Fingerspuren an relevanten Orten untersucht wurde und einen oder sogar zwei große Benzinkanister)
    • verschwundene/ weggeworfene Beweismittel vom Brandhaus
    • Nichtbeachtung der besonderen Fundumstände der Leiche des Sylvio A, dessen Todesursache nie abschließend geklärt werden konnte und um dessen Leiche ein Draht gewickelt war, der nicht zu im Haus befindlichen Leitungen passte. Statt – wie auf Anraten des Gerichtsmediziners – Spezialist:innen zur weiteren Untersuchung hinzu zu ziehen, wurde die Leiche durch Sie Staatsanwaltschaft freigegeben.
    • Geradezu groteske „Erinnerungslücken“ von mehreren Kripo-Beamt:innen bei ihren Zeug:innenaussagen vor Gericht, die einer Verhöhnung der gerichtlichen Wahrheitsfindung gleich kamen.
    • Ein Ermittlungsrichter verfälschte eine den libanesischen Hausbewohner belastende Aussage, indem er das 1. OG als Tatort dazu erfand – eine Behauptung, die der Belastungszeuge selbst niemals getätigt hat.

Zu diesen Fragen sind nicht nur Zeug*innen zu hören, sondern auch alle Akten von Polizei (der SoKo der Kripo und der Landeskriminalämter Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern), der Staatsanwaltschaft, der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu sichten.

Es ist auch 25 Jahre nach der Tat noch möglich, die vielen offenen Fragen zum Brandanschlag Hafenstraße wenigstens zum Teil zu klären. Das in den letzten Monaten und Jahren entstandene Bewusstsein über institutionellen Rassismus und strukturelle Defizite von Behörden bei der Aufklärung rechtsextremer Straftaten kann dazu beitragen. Voraussetzung dafür wird aber sein, dass in Gesellschaft, Politik und Justiz das Interesse an einer Aufklärung der Wahrheit größer ist, als der Wunsch, Verfehlungen, Defizite und den Versuch des Selbstschutzes zu vertuschen.

Das sind wir den ermordeten und verletzten Opfern des Brandanschlages vom 18. Januar 1996 schuldig.

Bitte unterstützt unser Vorhaben und unterschreibt die Petition.

Petition unterzeichnen

Petition unterzeichnen!

Petition-Link teilen

Link kopieren